Flüge mit Air Japan

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Air Japan ist eine japanische Fluggesellschaft, die international im pazifischen Raum agiert. Das Unternehmen ist Tochter der großen All Nippon Airways (ANA) Gesellschaft mit Sitz in Ota, Tokyo. Das Drehkreuz von Air Japan liegt am Narita Airport und am Tokyo International Airport. Im Juni 1990 wurde die Fluggesellschaft unter dem Namen World Air Network gegründet und bildete von Anfang an die Charter-Air-Linie der Mutter ANA. Fünf Jahre darauf wurde die Arbeit gestoppt und World Air Network ruhte. Erst 2001 flogen wieder erste Maschinen der Linie die Verbindung Osaka – Seoul, fortan unter der Firmierung Air Japan. Heute fungiert das Unternehmen als Tochter der großen ANA besonders als Zubringer zu interkontinentalen Flughäfen. Die wichtigsten Verbindungsrouten laufen zwischen Japan und ostasiatischen Ländern wie Burma, Singapur, Korea, China und Hongkong. Einziges nicht asiatisches Ziel von Air Japan ist der Honolulu International Airport. Auch Flüge ausschließlich für Frachtgut bedient das japanische Unternehmen, während es sonst auf Business- und einfache Linienflüge sowie auf günstige Flüge setzt. Air Japan ist durch ANA Mitglied in der weltweit agierenden Star Alliance. Die Flotte besteht 2012 aus 30 Maschinen. Darunter befinden sich 28 Flugzeuge vom Typ Boeing 767-300ER und zwei weitere Boeing 767-300. Das Aussehen der Flotte von Air Japan ist den Boeings von ANA mit blauem Schriftzug auf weißem Grund nachempfunden.

Airline-Informationen Air Japan

Gepäckbestimmungen auf Flügen mit Air Japan


Handgepäck:

Es dürfen maximal zehn Kilogramm Handgepäck mitgeführt werden, welches nicht größer als 115 Zentimeter im Umfang (56 x 36 x 23 Zentimeter) sein darf. Neben dem einen Handgepäckstück darf noch zusätzlich ein persönlicher Gegenstand vom Reisenden mit in die Kabine genommen werden. Explosive Gegenstände (inklusive Feuerwerk), brennbare Flüssigkeiten und Stoffe, komprimierte Gase, giftige Substanzen (inklusive Insektizide), Ätzstoffe, radioaktives Material, hochmagnetisches Material, oxidierende Substanzen, übel riechende oder reizende Substanzen und alle anderen Artikel, die das Flugzeug, Personen oder andere Bestandteile an Bord beschädigen können, dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.


Aufgegebenes Gepäck:

Auf internationalen Flügen können in der First Class drei Gepäckstücke à 32 Kilogramm mitgeführt werden, in der Business Class zwei Gepäckstücke à 32 Kilogramm und in der Economy Class ein Gepäckstück à 23 Kilogramm. Kleinkinder dürfen ein Gepäckstück mitführen. Die maximal zulässigen Außenmaße eines Gepäckstückes dürfen insgesamt 158 Zentimeter nicht überschreiten. Für Gepäckstücke mit Übergewicht werden - je nach Route - entsprechende Gebühren fällig. Gepäck schwerer als 45 kg wird nicht eingecheckt.


Sonstiges Gepäck:

Ein Musikinstrument oder ein Sportgerät kann möglicherweise als Aufgabegepäck akzeptiert werden. Wenn das Gepäck die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, wird jedoch eine Gebühr für Übergepäck fällig. Gebühr für Übergröße bei Musikinstrumenten oder Sportausrüstung wird erst ab einer Größe von mehr als 203 Zentimetern fällig. Auch wenn das jeweilige Sperrgepäck die erlaubte Freigepäckmenge nicht überschreitet, kann es unter Umständen dennoch, aufgrund von Flughafenbestimmungen oder aufgrund des Flugzeugtyps, dazu kommen, dass es nicht akzeptiert wird.

Hinweis: fluege.de übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Gepäck-Informationen an die Airline-Webseite Air Japan.

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