Es dürfen maximal zehn Kilogramm Handgepäck mitgeführt werden, welches nicht größer als 115 Zentimeter im Umfang (56 x 36 x 23 Zentimeter) sein darf. Neben dem einen Handgepäckstück darf noch zusätzlich ein persönlicher Gegenstand vom Reisenden mit in die Kabine genommen werden. Explosive Gegenstände (inklusive Feuerwerk), brennbare Flüssigkeiten und Stoffe, komprimierte Gase, giftige Substanzen (inklusive Insektizide), Ätzstoffe, radioaktives Material, hochmagnetisches Material, oxidierende Substanzen, übel riechende oder reizende Substanzen und alle anderen Artikel, die das Flugzeug, Personen oder andere Bestandteile an Bord beschädigen können, dürfen weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden.
Aufgegebenes Gepäck:Auf internationalen Flügen können in der First Class drei Gepäckstücke à 32 Kilogramm mitgeführt werden, in der Business Class zwei Gepäckstücke à 32 Kilogramm und in der Economy Class ein Gepäckstück à 23 Kilogramm. Kleinkinder dürfen ein Gepäckstück mitführen. Die maximal zulässigen Außenmaße eines Gepäckstückes dürfen insgesamt 158 Zentimeter nicht überschreiten. Für Gepäckstücke mit Übergewicht werden - je nach Route - entsprechende Gebühren fällig. Gepäck schwerer als 45 kg wird nicht eingecheckt.
Sonstiges Gepäck:Ein Musikinstrument oder ein Sportgerät kann möglicherweise als Aufgabegepäck akzeptiert werden. Wenn das Gepäck die erlaubte Freigepäckmenge überschreitet, wird jedoch eine Gebühr für Übergepäck fällig. Gebühr für Übergröße bei Musikinstrumenten oder Sportausrüstung wird erst ab einer Größe von mehr als 203 Zentimetern fällig. Auch wenn das jeweilige Sperrgepäck die erlaubte Freigepäckmenge nicht überschreitet, kann es unter Umständen dennoch, aufgrund von Flughafenbestimmungen oder aufgrund des Flugzeugtyps, dazu kommen, dass es nicht akzeptiert wird.
Hinweis: fluege.de übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Gepäck-Informationen an die Airline-Webseite Air Japan.