In einer Boeing 737 darf jeder Passagier zwei Handgepäckstücke von maximal zehn Kilogramm und mit den maximal zulässigen Außenmaßen von 22,86 x 50,80 x 40,64 Zentimetern mitführen. In einer Hawker Siddeley 748 darf nur ein Handgepäckstück von 5,9 Kilogramm und bis zu 22,86 x 38,1 x 27,94 Zentimetern mitgenommen werden.
Aufgegebenes Gepäck:Güter, die das Flugzeug, Personen oder Eigentum in Gefahr bringen können, die beschädigt werden können oder gegen irgendein Gesetz verstoßen, sind im Gepäck verboten. In einer Boeing 737 darf jeder Passagier 45 Kilogramm Gepäck mitnehmen, welche maximal in zwei Gepäckstücken verpackt sind. Ein Gepäckstück darf nicht mehr als 32 Kilogramm wiegen. Die maximal zulässigen Außenmaße dürfen 193 Zentimeter nicht überschreiten. In einer Hawker Siddeley 748 darf jeder Passagier 20 Kilogramm Gepäck aufgeben, welche in maximal zwei Gepäckstücken verstaut sind. Bei jeglichem Übergepäck fallen Kosten an. Um die Mitnahme von diesem zu garantieren, sollte Übergepäck vorher angemeldet werden.
Sonstiges Gepäck:Bei der Beförderung von Sportgepäck fallen keine Gebühren an, sofern die maximal zulässigen Außenmaße und das Maximalgewicht nicht überschritten werden. Ist dies doch der Fall, muss der Reisende entsprechende Gebühren zahlen.
Hinweis: fluege.de übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Gepäck-Informationen an die Airline-Webseite Air North.