Das zulässige Handgepäck ist abhängig vom jeweiligen Flugzeugtyp. In einer Cessna 402 sowie einer Britten Norman Islander betragen die Obergrenzen für das Handgepäckstück neun Kilogramm und 114 Zentimeter (Summe der drei Außenmaße). Zudem darf in diesen Flugzeugtypen ein persönlicher Gegenstand mitgeführt werden, welcher nicht größer als 91 Zentimeter (Summe der drei Außenmaße) sein darf. In einem ATR42 darf zusätzlich zum Handgepäckstück hingegen nur ein persönlicher Gegenstand, wie beispielsweise eine Kamera oder eine Handtasche mitgeführt werden.
Aufgegebenes Gepäck:Auch beim aufzugebenden Gepäck unterscheidet sich die Freigepäckmenge nach dem jeweiligen Flugzeugtyp. In einer Cessna 402 sowie einem Britten Norman Islander darf jeder Passagier ein Gepäckstück aufgeben, welches nicht schwerer als 22 Kilogramm und nicht größer als 157 Zentimeter (Summe der drei Außenmaße) sein darf. In einer ATR42 sind hingegen zwei solcher Gepäckstücke frei aufzugeben.
Sonstiges Gepäck:Für Gepäckstücke, welche die Größe eines Handgepäckstücks überschreiten, jedoch nicht im Frachtraum transportiert werden können, besteht in Abhängigkeit vom jeweiligen Flugzeugtyp die Möglichkeit, sie auf einem separaten Sitzplatz zu transportieren. Dies ist jedoch vor Reiseantritt mit der Fluggesellschaft abzustimmen.
Hinweis: fluege.de übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Gepäck-Informationen an die Airline-Webseite Cape Air.