Lost and Found bezieht sich an Flughäfen für gewöhnlich auf den Ort, an dem verlorene Gegenstände zur Abholung aufbewahrt werden. Haben Reisende einen Gepäckverlust zu melden, können sie sich direkt an die entsprechende Lost and Found Stelle im Flughafen wenden oder persönlich, telefonisch oder per E-Mail die Flughafen-Information kontaktieren. Um die verlorenen Gegenstände zurück zu erhalten, ist eine Identifikation via Lichtbildausweis vonnöten. Sollte eine dritte Person mit der Abholung der Fundsachen betraut werden, benötigt diese eine Vollmacht des Eigentümers.
Wer verlorene Gegenstände findet, kann sich damit an das Personal des Flughafens wenden oder direkt das Fundbüro aufsuchen. Ein etwaiger Finderlohn orientiert sich an den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Finder erfahren diesbezüglich alles Wissenswerte an der Flughafen-Information. Im Rahmen von Lost and Found handelt es sich in der Regel um solche Fundsachen, die innerhalb des Terminals verloren gegangen sind. Verlieren Reisende Gepäckstücke oder andere Gegenstände im Flugzeug, müssen sie sich an die Airline wenden, mit der sie geflogen sind. In den Zubringerbussen und -bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs vergessene Gegenstände können über die zuständigen städtischen Stellen oder bei der Deutschen Bahn erfragt werden.
Vergessen oder verlieren Reisende ihr Gepäck in einem Flughafenterminal, sollten sie in jedem Fall die Aufbewahrungsgebühren und -fristen beachten. Diese können von Flughafen zu Flughafen variieren und beispielsweise zwischen fünf und 25 Euro beziehungsweise drei und sechs Monaten betragen. Generell ist es ratsam, sich schnellstmöglich um die Rückforderung seiner Fundsachen zu bemühen. Nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Gegenstände, die im Bereich Lost and Found gelagert werden, in der Regel versteigert.