Flugbuchung: Wissenswertes für die Vorbereitung auf den Flug

Eine Flugbuchung kann man heutzutage auf den unterschiedlichsten Wegen durchführen. Die Flugbuchung im Internet wird in diesem Zusammenhang etwa immer wichtiger. Alternativ bietet es sich noch immer an, direkt an den Schalter zu gehen, um einen Flug zu buchen oder diesbezüglich auf eine IATA-Agentur, welche befugt ist, Flüge im Namen der Airlines an Kunden zu verkaufen, zurückzugreifen. Das Internet ist in den letzten Jahren allerdings zu einem der wichtigsten Vertriebskanäle von Fluggesellschaften geworden, da es als besonders günstig in Hinsicht auf die Buchungskosten, die von der Airline zu tragen sind, gilt. Schließlich benötigt man nicht das Personal, welches bei einer Telefonbuchung oder der Reservierung von Flügen am Schalter und in den alternativen Verkaufsstellen in Anspruch genommen werden muss. Lediglich die Kosten für die Wartung der Website fallen bei der Nutzung des Internets als Vertriebskanal an. Eine Ausnahme stellt allerdings die klassische Pauschalreise dar. Zwar kann diese heutzutage ebenfalls ohne Probleme im Internet gebucht werden, jedoch übernimmt die Reservierung des in der Reiseleistung integrierten Fluges der Reiseveranstalter. So hat man keinen Einfluss auf die Flugzeiten und nur bedingt auf den Abflughafen. Solche Flugbuchungen werden in der Regel bei Airlines getätigt, von denen der Reiseveranstalter einen Flug chartert.

Zahlungsmöglichkeiten

Man findet die unterschiedlichsten Zahlungsmöglichkeiten bei einer Flugbuchung vor. Am Gängigsten ist hierbei die Kreditkarte im Internet. Es besteht im World Wide Web inzwischen auch die Möglichkeit, per EC-Karte oder Online-Zahlungssystemen wie Paypal zu zahlen. Bei stationären Buchungen wiederum kann man auch ohne Probleme eine Flugbuchung in bar begleichen. EC- und Kreditkarten werden aber auch hierbei akzeptiert. Bei Telefonbuchungen besteht dagegen häufig ausschließlich die Option, den Flug mit der Kreditkarte zu begleichen. Darüber hinaus können treue Kunden über das Sammeln von Meilen oder Punkten und die Einlösung dieser ihren Flug bezahlen bzw. diesen kostenlos nutzen.

Kartengebühren

Man sollte vor einem Flug jedoch stets beachten, dass viele Airlines Kartengebühren erheben. Dies gilt vor allem bei den sogenannten Low-Cost-Carriern, jedoch auch für manche renommierte Airline. Die Gebühren für das Zahlen per Karte betragen meist einen bestimmten Prozentsatz des zu zahlenden Preises für den Flug. Sie werden im Übrigen nicht immer ausschließlich von der Airline erhoben, sondern teilweise auch von den Banken, etwa wenn man sich im Ausland befindet und die Flugbuchung bei einer ausländischen Airline durchführt.

Ticketlos fliegen

Dank des Internets und Smartphones besteht heutzutage die Möglichkeit, auch ticketlos zu fliegen. Dabei erfolgt die Flugbuchung meist per Internet. Man erhält lediglich eine Buchungsbestätigung, welche man am Flughafen mitsamt Personalausweis oder sonstigem Personaldokument vorzeigt, ehe man Zugang zum Flugzeug erhält. Alternativ kann man sich den jeweiligen Buchungscode auch auf sein Smartphone schicken lassen und diesen für den Check-in vor dem Flug nutzen. Diese papierlosen Tickets sind aufgrund der Umweltschonung bei vielen Passagieren in Hinsicht auf ihre Flugbuchung heutzutage gang und gäbe.

Bordkarte

Die Bordkarte ist ein Dokument, das für den Passagier wichtig ist, um Zutritt zum Flugzeug zu erhalten. Es dient als Nachweis für die Flugbuchung und damit für die Berechtigung, an Bord zu gehen, und stellt somit das Pendant zur Fahrkarte für einen Zug oder Bus dar. Auf der Bordkarte ist der Name des Passagiers, die Nummer vom Flug, die Flugsteignummer, der Sitzplatz, sofern es sich nicht um eine Bordkarte für einen Flug mit freier Platzwahl handelt, sowie die planmäßige Abflugzeit vorzufinden. Darüber hinaus findet man auf der Bordkarte die Meldeschlusszeiten am Flugsteig vor. Hält man diese nicht ein, darf die Fluggesellschaft trotz vorangegangener Flugbuchung den gebuchten Platz anderweitig vergeben.

Onlinebuchung

In Zeiten, in denen das Internet in nahezu jedes Wohnzimmer eingezogen ist, geht fast gar nichts mehr ohne den Computer. Zumindest macht ein Rechner mit Internetzugang das Leben an vielen Stellen einfacher und bequemer, und es hilft sogar dabei, Kosten zu sparen. Für viele Dinge, die Menschen kaufen möchten, brauchen sie heute nicht einmal mehr das Haus zu verlassen. Zumindest bietet das Internet die Möglichkeit, eine Vorauswahl zu treffen. Ob nun Internetauktions- und -versandhäuser, Online-Tauschbörsen oder Anzeigenmärkte – es gibt nahezu nichts, was es nicht gibt. Auch den Urlaub kann man heutzutage ganz einfach am Computer zusammenstellen und planen. Die Onlinebuchung von Flug, Bahnfahrt, Hotel und Freizeitbeschäftigungen war noch nie so einfach und übersichtlich wie heute. Wie bei vielen anderen Dingen im Internet ist auch die Onlinebuchung häufig viel günstiger als die Buchung über ein Reisebüro. Häufig winken Transportgesellschaften wie Bahn- und Fluggesellschaften sogar mit kräftigen Rabatten, wenn man eine Onlinebuchung für sein Ticket vornimmt. Weiß man einmal, wohin eine Reise gehen soll, wann man sie antritt und wann man wieder zurückkehren möchte, ist ein Ticket nur wenige Mausklicks entfernt. Das Buchen eines Fluges nimmt dabei keine fünf Minuten mehr in Anspruch, bezahlen kann man bequem mit der Kreditkarte. Bei der Onlinebuchung des Fluges sucht man den richtigen Start- und Zielflughafen heraus, wählt das passende Datum und die Anzahl der reisenden Personen. Auf einen Klick bekommt man schließlich die Angebote verschiedener Fluggesellschaften mit ihren jeweiligen Preisen präsentiert und wählt den für sich passenden Flug aus. Die Onlinebuchung macht es möglich.

Restplätze

Viele Menschen planen ihren Urlaub lange Zeit im Voraus. Sie buchen ihre Reise bei einem Reiseveranstalter. Dieser wiederum kauft vorab ein bestimmtes Kontingent an Reiseplätzen, die er dann versucht, an seine Kunden weiter zu vermitteln. Bleiben Plätze übrig, werden sie als Restplätze bezeichnet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Reiseveranstalter Plätze in einem Hotel, einem Flugzeug, einem Zug, einem Bus, für eine Pauschalreise oder auf einem Schiff kauft. Da der Veranstalter die einzelnen Kontingente schon lange im Voraus erwirbt, erhält er von den jeweiligen Unternehmen, wie Hotels und Verkehrsgesellschaften, gute Konditionen und kann diese Preisvergünstigungen an seine Kunden weitergeben. Es bleiben jedoch trotzdem häufig Restplätze übrig, die dann kurz vor dem geplanten Reiseantritt zu noch niedrigeren Preisen angeboten werden. Diese Last-Minute-Angebote verhindern einen finanziellen Verlust des Veranstalters, wenn die Restplätze noch verkauft werden. Sie ermöglichen dem Kunden außerdem eine billigere Reise ohne preisbedingte Abstriche beim Service. Restplätze werden in der Regel 14 Tage vor Reiseantritt angeboten. Wenn die Plätze dann immer noch nicht vermittelt werden konnten, werden sie drei Tage vor der eigentlichen Reise nochmals günstiger. In diesem Fall hat der Veranstalter nur die Möglichkeit, seinen Verlust möglichst gering zu halten, ihn aber nicht vollständig zu vermeiden. Der Kunde hat jedoch den Vorteil, Reiseverkehrsmittel, Übernachtungsmöglichkeiten oder ganze Pauschalreisen deutlich günstiger zu erwerben als üblich. Wahlmöglichkeiten bei den Hotels oder Flugzeiten sind dann allerdings nicht mehr gegeben. Insgesamt sind Restplätze somit etwas für Reisende mit einem begrenzten Budget, die sich gern spontan entscheiden.

Stornierung

Jede Person, die über einen Reiseveranstalter in den Urlaub fährt, wird bei der Buchung einen Vertrag unterschreiben. Dieser Reisevertrag ist nach der Unterzeichnung verbindlich und gilt als Buchungsbestätigung. Beide Vertragspartner, der Reisende und der Veranstalter, gehen mithin die Verpflichtung ein, ihre vereinbarten Leistungen fristgerecht zu erbringen und sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten. Kann der Urlauber die Reise nicht antreten und damit das erforderliche Entgelt nicht bezahlen, erfolgt eine Stornierung des Vertrages. Eine Stornierung bezeichnet den Rücktritt eines Kunden vom Vertrag und die damit entstehende Gegenbuchung des Geldwertes. Der vereinbarte Betrag wird durch eine Generalumkehr an den Kunden zurück überwiesen. Er hat das Recht, jederzeit von den vertraglichen Regelungen zurückzutreten, muss dafür aber eventuelle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners in Kauf nehmen. In den meisten Fällen werden gestaffelte Gebühren erhoben, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richten. Die Gebühren sind bei einem kurzfristigen Rücktritt entsprechend höher als bei einer Stornierung, die kurz nach einem Vertragsabschluss erfolgt. In einigen Fällen werden keine Gebühren erhoben, wenn zum Beispiel eine schwerwiegende Krankheit des Reisenden nachgewiesen werden kann. Es ist aber ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung zu erwerben, damit man gegen die finanziellen Ansprüche des Vertragsinhabers abgesichert ist. Die Stornierung kann in der Regel ohne Angaben von Gründen erfolgen, es sei denn, dieser Punkt ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anders erläutert. Diese sollte man sich auf jeden Fall eingehend durchlesen. Eine Stornierung kann aber auch dann durch den Kunden erfolgen, wenn der Reiseveranstalter seine Leistungen nur unzureichend erfüllt. Das kann passieren, wenn zum Beispiel das Hotel nicht den vorherigen Beschreibungen entspricht. Bei Beanstandungen hat der Urlauber dann einen Regressanspruch.

Stornogebühren

Eine Person, die einen Reisevertrag unterschreibt, ist dazu verpflichtet, die bestätigten Konditionen auch zu erfüllen. Das bedeutet, dass er die Reise antreten und das vereinbarte Entgelt entrichten sollte. Kann der Kunde diese Leistung nicht erbringen, muss er vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einer solchen Stornierung werden in der Regel vom Reiseveranstalter Stornogebühren erhoben. Diese dienen als eine Entschädigung für den Veranstalter und sollen dessen entstandenen Unkosten abdecken. Aus diesem Grund staffeln sich die Stornogebühren normalerweise nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Der zu entrichtende Schadensersatz ist bei einer Stornierung kurz vor Reiseantritt bedeutend höher als bei einem Rücktritt vom Vertag kurz nach dem Abschluss, da die reservierten Reiseplätze im ersten Fall nur noch schwer zu vermitteln sind und für den Veranstalter so ein größerer finanzieller Schaden entsteht. Die Stornogebühren richten sich ebenfalls nach dem ursprünglichen Reisepreis. So kann es passieren, dass man bis zu 55 Prozent der Reisekosten an den Veranstalter erstatten muss, wenn man den Vertrag sehr kurzfristig auflöst. Stornogebühren dürfen jedoch nicht erhoben werden, wenn der Kunde für den Reiserücktritt nicht verantwortlich ist beziehungsweise äußere Umstände wie höhere Gewalt vorliegen. Der Veranstalter darf zum Beispiel keine Stornokosten verlangen, wenn er unzulässige und einseitige Änderungen des Vertrages vornimmt oder den Reisepreis um mehr als fünf Prozent erhöht. Bei politischen Unruhen oder Katastrophen im Reiseland kann der Reisende ebenfalls ohne die Entrichtung von Stornogebühren den Vertrag aufheben. In jedem Fall ist es jedoch ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da diese für den Schadensersatz aufkommt, den der Versicherte leisten muss, wenn er aus schwerwiegenden persönlichen Gründen die Reise storniert.

Sicher Reisen - Vor dem Flug die wichtigsten Informationen auf einem Blick: Wir haben aktuelle Hinweise und Einreisebedingungen zu beliebten Flugzielen hier aufgelistet.