Flüge mit Porter Airlines

Flüge buchen auf fluege.de:

  • Unabhängiger Flugvergleich von mehr als 550 Airlines
  • Top Angebote: Linienflüge, Billigflüge, Charterflüge
  • Beste und aktuelle Preise auf einen Blick
  • Aktuelle Partner-Specials
Die erste Fluggesellschaft der Welt wurde 1909 von Ferdinand Graf von Zeppelin in Frankfurt am Main gegründet. Seitdem entstanden im Verlauf der Jahrzehnte und weltweit über 100 weitere Airlines, darunter auch Porter Airlines. Service und Kundenzufriedenheit wird bei den meisten Fluglinien, so auch bei Porter Airlines, groß geschrieben. Trotz eventueller Unterschiede im Servicebereich, sollen alle Fluggäste sicher und weitestgehend entspannt am Reiseziel ankommen. Dies hat sich auch die Fluggesellschaft Porter Airlines zum erklärten Ziel gemacht. Für die Sicherheit ihrer Flugzeuge bezahlen Fluglinien, wie Porter Airlines, jährlich Wartungskosten in Millionenhöhe. Zum Sicherheitskonzept von Flugunternehmen wie Porter Airlines gehört auch die Sicherheitseinweisung der Passagiere vor dem Start. Somit steht einem entspannten und sicherem Flug mit Porter Airlines nichts mehr im Wege!

Airline-Informationen Porter Airlines

Gepäckbestimmungen auf Flügen mit Porter Airlines


Handgepäck:

Jeder Passagier hat die Möglichkeit, ein Handgepäckstück sowie einen persönlichen Gegenstand mit in die Kabine des Flugzeugs zu nehmen. Das Handgepäckstück darf dabei nicht schwerer als neun Kilogramm und nicht größer als 55 x 40 x 23 Zentimeter sein. Der persönliche Gegenstand darf ebenfalls maximal neun Kilogramm wiegen, darf jedoch nur 33 x 43 x 16 Zentimeter groß sein.


Aufgegebenes Gepäck:

Auf Flügen innerhalb Kanadas dürfen Passagiere der Freedom Class zwei Gepäckstücke aufgeben. Alle anderen dürfen ein Gepäckstück aufgeben. Auf Flügen, deren Start oder Ziel sich in den USA befindet, dürfen ausschließlich Passagiere der Freedom Class Gepäck aufgeben. In jedem Fall darf ein Gepäckstück nicht schwerer als 23 Kilogramm und nicht größer als 158 Zentimeter (Summe der drei Außenmaße) sein.


Sonstiges Gepäck:

Es besteht die Möglichkeit, Sportausrüstungen als Teil des aufzugebenden Gepäcks zu transportieren, sofern dadurch nicht die Freigepäckgrenzen überschritten werden.

Hinweis: fluege.de übernimmt keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle Gepäck-Informationen an die Airline-Webseite Porter Airlines.