Anschlussflug

Die Reise mit dem Flugzeug

Die Reise mit dem Flugzeug kann ganz unterschiedlich aussehen. Sie kann entweder innerhalb eines Landes oder grenzüberschreitend, das heißt, von einem Land zu einem anderen oder sogar von einem Kontinent zu einem anderen, erfolgen. Des Weiteren gibt es Flüge mit Zwischenstopps und so genannte Non-Stop-Flüge, mit denen man direkt vom Ausgangs- zum Zielort gelangt.

Der Anschlussflug

Befindet man sich allerdings auf einem Flug, bei dem Zwischenlandungen erforderlich sind, dann ist man auf den Anschlussflug (auch connecting flight genannt) angewiesen. Der Anschlussflug ist der Flug, der den Passagier nach dem Zwischenstopp weiter befördert. Er erfolgt im Anschluss an die Landung des vorangehenden Fluges.

Warten auf den Anschlussflug

Hat ein Flugzeug eine geringe Verspätung, dann muss der Anschlussflug in der Regel auf dieses beziehungsweise auf dessen Passagiere warten, es sei denn, dadurch werden noch andere Flugzeuge am Starten oder Landen gehindert, was ein noch größeres Durcheinander des allgemeinen Flugverkehrs bedeuten würde. In diesem Falle hat der Fluggast aber das Recht, das nächste Flugzeug Richtung Zielort, in dem sich noch mindestens ein freier Platz befindet, zu nehmen.

Verpasster Anschlussflug

Selbst wenn dieser Flug teurer als der eigentliche Anschlussflug wäre, muss der Passagier nichts drauf zahlen, denn er hat die Verspätung und das daraus folgende Verpassen des Anschlussflugs nicht zu verschulden. In der Regel kann die betreffende Fluggesellschaft haftbar gemacht werden, wenn der Fluggast seinen Anschlussflug verpasst und ihm dadurch eventuelle Schäden entstehen.

Höhere Gewalt

Liegt aber „höhere Gewalt“ vor, etwa schlechte Wetterverhältnisse, die das Starten eines Flugzeugs verzögern, dann kann die Airline nicht belangt werden, da sie diese nicht zu vertreten hat.

Sicher Reisen - Vor dem Flug die wichtigsten Informationen auf einem Blick: Wir haben aktuelle Hinweise und Einreisebedingungen zu beliebten Flugzielen hier aufgelistet.