Handgepäck

Handgepäck

Als Handgepäck werden die Gepäckstücke bezeichnet, die bei einem Flug von den Passagieren in der Flugkabine mitgeführt werden dürfen. Dabei wird dieses Handgepäck am Flughafen nicht an den Gepäckschaltern eingecheckt – es darf vom Passagier auf direktem Wege mit in das Flugzeug genommen werden.

Unterbringung des Handgepäcks

In der Kabine müssen diese Gepäckstücke dann, zumindest für Start und Landung, über den Sitzen, in den dafür vorgesehenen Stauräumen oder unter dem Vordersitz untergebracht werden. Flaschen und besonders schwere Gepäckstücke sollten ausschließlich unter dem Vordersitz verstaut werden, damit andere Passagiere nicht durch ein eventuelles Herunterfallen in Gefahr gebracht werden. Es gibt auch Sitzreihen, zum Beispiel im Bereich des Notausganges oder an Notfenstern, in denen nochmals spezielle Regelungen für die Unterbringung des Handgepäcks gelten.

Gewichts- und Größenbeschränkungen

In der Regel darf jeder Passagier ein Gepäckstück als Handgepäck bei sich haben. Für dieses gelten außerdem gewisse Gewichts- und Größenbeschränkungen. Die International Air Transport Association (IATA) gibt eine Empfehlung für die Größe: Die Summe aus Länge, Breite und Höhe sollte zirka 115 Zentimeter betragen. Das Gewicht sollte zwischen fünf Kilogramm und zwölf Kilogramm Maximalgewicht liegen. Bei Fluggesellschaften, die Flüge zu günstigeren Konditionen anbieten, werden Gewicht und Abmessungen meist noch etwas mehr eingeschränkt, da der Platz im Flugzeug für Handgepäck oft geringer ist.

Verbotene Gegenstände

Im Handgepäck dürfen keine gefährlichen Gegenstände oder Stoffe mitgeführt werden. Dies gilt besonders für Waffen und seit den letzten Jahren auch vermehrt für bestimmte Flüssigkeiten. Beim Einchecken des Passagiers wird das Handgepäck in dessen Beisein in einer Sicherheitskontrolle überprüft, um sicherzustellen, dass keine Gefahren vom diesem ausgehen oder verbotene Gegenstände mitgeführt werden.

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