Flug storniert? Das sind eure Rechte
Von Elaine · Stand: · 5 Min. Lesezeit

Inhalt · 4 Abschnitte
Wird der Flug storniert, also seitens der Fluggesellschaft annulliert, haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung das Recht auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder Rückflug. Zudem besteht der Anspruch auf Unterstützung am Airport, etwa mit Übernahme der Kosten für Verpflegung oder Unterbringung. Hier erfahrt ihr, was eure Möglichkeiten sind – inklusive der wichtigsten Neuerungen, die durch die EU261-Reform 2026 auf euch zukommen.
Seid ihr von einer Flugänderung betroffen?
Ihr könnt euren Anspruch entweder selbst direkt bei der Airline geltend machen, oder einen der zahlreichen spezialisierten Fluggastrechte-Dienstleister nutzen, die die Durchsetzung gegen eine Erfolgsprovision übernehmen. Was für euch besser passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit und Nerven ihr investieren wollt: Der eigene Weg kostet nichts, ein Dienstleister nimmt euch Aufwand und Kostenrisiko ab, behält dafür aber einen Teil der Entschädigung ein.
Anspruch prüfen via flightright.de
Wann die EU-Fluggastrechte gelten
- Flüge innerhalb der EU, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
- Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
- Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
- Sofern noch keine Leistungen (Entschädigung, anderweitige Beförderung, Unterstützung durch die Fluggesellschaft) bei flugbedingten Problemen für dieselbe Reise nach den Rechtvorschriften eines Nicht-EU-Landes gewährt wurden
Wann müssen Airlines nicht zahlen? Airlines müssen dann keine Ausgleichszahlung leisten, wenn außergewöhnliche Umstände zur Stornierung geführt haben. Interne Streiks des Flugpersonals oder technische Probleme gelten dabei nicht als außergewöhnliche Umstände.
Annulliert die Fluggesellschaft einen Flug, muss sie euch die Wahl aus folgenden Möglichkeiten anbieten:
- Eine andere Beförderung zum ursprünglichen Zielort – entweder frühestmöglich oder zu einem anderen Zeitpunkt, der euch genehm ist und unter ähnlichen Beförderungsbedingungen stattfindet.
- Rückflug: Wird ein Anschlussflug annulliert, muss die Airline zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Rückflug zum Startflughafen anbieten.
- Die Erstattung des Flugpreises.
Entschädigungen müsst ihr in jedem Fall direkt beim Leistungserbringer, also der Airline, geltend machen – das gilt auch, wenn ihr über fluege.de gebucht habt. Habt ihr euch für eine der genannten Optionen entschieden, entfallen die beiden anderen. Die Fluggesellschaft kann euch als Erstattung auch einen Gutschein anbieten, muss euch auf Wunsch aber ebenso die Barerstattung ermöglichen. Übrigens ist die Airline verpflichtet, euch aktiv über eure Möglichkeiten im Rahmen der Europäischen Fluggastverordnung zu informieren.
Welche Entschädigungen aktuell möglich sind
Je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung könnt ihr nach heute geltendem Recht folgende Entschädigungen geltend machen:
- Bietet die Fluggesellschaft keine anderweitige Beförderung oder einen Rückflug mit ähnlichen Bedingungen des stornierten Flugs an, muss sie die Flugkosten zurückerstatten.
- Beschließt die Airline von sich aus, den Preis des ursprünglichen Flugtickets zu erstatten, habt ihr Anspruch auf Erstattung des entstandenen Preisunterschieds zum zweiten Flugticket.
- Wurden Hin- und Rückflug bei unterschiedlichen Airlines gebucht und sind nicht Teil eines Codeshares, wird nur der stornierte Flug erstattet.
- Gehören beide Flüge im Rahmen einer Airline-Kooperation zusammen (etwa durch Codeshares), kann der Gesamtpreis erstattet werden, oder es besteht die Möglichkeit einer Umbuchung.
Welche weiteren Entschädigungen zustehen
Weitere Entschädigungen erhaltet ihr, wenn die Flugänderung oder Annullierung kurzfristig passiert, also weniger als 14 Tage vor Abflug – das gilt auch, wenn ihr mehr als drei Stunden später am Zielort ankommt. Der Grund für die Änderung darf allerdings nicht in außergewöhnlichen Umständen liegen, etwa schlechten Wetterbedingungen oder politischer Instabilität. Liegt bei euch keine Ausnahme vor, könnt ihr je nach Strecke folgende Entschädigungen geltend machen:
- bis zu 1.500 km: 250 Euro
- mehr als 1.500 km innerhalb der EU, sonst zwischen 1.500 km und 3.500 km: 400 Euro
- mehr als 3.500 km: 600 Euro
- Die Entschädigung kann um 50 Prozent gemindert werden, wenn die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung angeboten hat und das Ziel mit einer Verspätung von zwei, drei oder vier Stunden erreicht wird.
Hinweis: Umgekehrt betrachtet, habt ihr also leider keinen Anspruch auf diese Entschädigungen, wenn:
- ihr mehr als 14 Tage vor eigentlichem Abflug informiert werdet
- ihr zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem eigentlichen Abflug informiert werdet und eine alternative Beförderung angeboten bekommt, die nicht später als zwei Stunden als eigentlich geplant startet und nicht später als vier Stunden nach der geplanten Ankunft das Ziel erreicht
- Ihr weniger als sieben Tage vor eigentlichem Abflug informiert werdet und eine alternative Beförderung angeboten bekommt, die nicht später als eine Stunde als eigentlich geplant startet und nicht später als zwei Stunden nach der geplanten Ankunft das Ziel erreicht
Was sich durch die EU261-Reform 2026 ändert
Die EU-Fluggastrechteverordnung wird derzeit reformiert – nach über einem Jahrzehnt Verhandlungen haben sich EU-Ministerrat und Europäisches Parlament am 14. Juni 2026 auf einen Kompromiss geeinigt. Für euch als Fluggäste sind vor allem diese Punkte relevant:
- Die Drei-Stunden-Schwelle für Entschädigungen bleibt bestehen. Ein zwischenzeitlicher Vorschlag, sie auf vier bzw. sechs Stunden anzuheben, wurde vom Europäischen Parlament im Januar 2026 abgelehnt und ist im finalen Kompromiss nicht enthalten.
- Neue einheitliche Frist: Ansprüche müssen künftig EU-weit innerhalb von neun Monaten nach dem Vorfall geltend gemacht werden – bisher galten dafür unterschiedliche nationale Verjährungsfristen.
- Zusätzlich enthält die Reform Änderungen bei der kostenlosen Sitzplatzvergabe für Familien mit Kindern, einen gestärkten Schutz für Passagiere mit Behinderungen sowie klarere Vorgaben, welche Leistungen bereits im Ticketpreis enthalten sein müssen.
Wichtig: Die Einigung muss noch formell besiegelt werden, und Airlines erhalten anschließend zwölf Monate zur Umsetzung. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln ist daher frühestens ab Sommer 2027 zu rechnen – bis dahin gilt uneingeschränkt das bisherige Recht mit den oben genannten Beträgen und der Drei-Stunden-Regel. Wir halten diesen Artikel auf dem aktuellen Stand, sobald sich das ändert.
Grundlegende Quelle des Artikels und mehr Infos unter EU: Fluggastrechte via europa.eu
Stand: August 2026
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