Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen - was es zu beachten gilt

Allgemein besteht bei grenzüberschreitenden Reisen die Pflicht, gültige Ausweispapiere mitzuführen. Für eine Einreiseerlaubnis ist in der Regel ein Pass oder ein Passersatz erforderlich. Deren Funktion besteht in erster Linie darin, die Identität des Reisenden nachzuweisen und ihn gegenüber staatlichen Behörden zu legitimieren – sowohl im Ausland als auch im Inland (Aus- und Wiedereinreise). Das von deutschen Behörden üblicherweise ausgestellte Passdokument ist der deutsche Reisepass, das geläufigste Passersatzpapier ist der Personalausweis. Zusätzlich zu den personenbezogenen Daten des Personalausweises enthält ein Reisepass neueren Modells (ePass) zwei Fingerabdrücke in digitaler Form sowie Leerseiten für Aufenthaltsvermerke. Für Aufenthalte außerhalb der EU müssen deutsche Reisende zumeist ein Visum bei der jeweiligen Landesvertretung beantragen. Generell sollten die Zollvorschriften der Bundesrepublik sowie des jeweiligen Reiselandes beachtet werden.

 

Für Flugreisen innerhalb der EU ist der Personalausweis ausreichend

Bei Flugreisen innerhalb des grenzfreien Schengen-Raum, dem die meisten EU-Staaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz angehören, besteht keine Pflicht, sich bei der Einreise auszuweisen. Allerdings wird das Mitführen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises dringend empfohlen. Die jeweiligen Polizeien sind nicht nur am Flughafen berechtigt, im Zuge von Polizeikontrollen die Identität zu überprüfen: auch in den Schengen-Ländern sind Reisende verpflichtet, sich jederzeit ausweisen zu können. Außerdem gleichen manche Fluggesellschaften während des Check-Ins am Flughafen (nicht beim Online-Check-In) die Ticketdaten mit dem Personalausweis ab. Ein abgelaufenes oder vergessenes Ausweisdokument kann durch einen von der Bundespolizei am Flughafen ausgestellten „Reiseausweis als Passersatz“ ersetzt werden. Bei Reisen in die Nicht-Schengen-EU-Länder Bulgarien, Großbritannien/Nordirland, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern ist das Vorzeigen eines bis zum Ende der Reise gültigen Reisepasses oder Personalausweises bzw. des genannten Ersatzdokumentes obligatorisch. Letzteres wird in Großbritannien/Nordirland nur in Verbindung mit einem abgelaufenen (vorläufigen) Reisepass oder Personalausweis anerkannt. Für Kinder muss innerhalb der EU ein eigenes Ausweisdokument mitgeführt werden (bis 12 Jahre: Kinderreisepass, alternativ: Reisepass oder Personalausweis).

 

Einreisebestimmungen nichteuropäischer Urlaubsländer sehr unterschiedlich


Türkei: Als Mitgliedsstaat des Europarates sind die Einreisebestimmungen der Türkei vergleichbar mit denen der Nicht-Schengen-EU-Länder. Der Grenzübertritt wird mit einem Reisepass oder Personalausweis genehmigt (beide Dokumente dürfen bei der Einreise sogar seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein). Touristen dürfen sich innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen maximal 90 Tage in der Türkei aufhalten. Für darüber hinaus gehende Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden.
Ägypten: Die Einreise ist mit einem (vorläufigen) Reisepass möglich. Prinzipiell auch mit einem Personalausweis, wenn ein zusätzliches Passbild für eine beim Grenzübertritt ausgestellte Einreisekarte mitgeführt wird. Die Ausweisdokumente müssen über den letzten Reisetag hinaus noch sechs Monate gültig sein. Außerdem ist (auch für einen touristischen) Aufenthalt in Ägypten ein Visum erforderlich. Dieses ist vorab in der ägyptischen Botschaft in Berlin oder in einem der beiden Generalkonsulate (Hamburg und Frankfurt) sowie, bei Flugreisen, in den ägyptischen Flughäfen gegen ein Entgelt erhältlich und einen Monat lang gültig.
Tunesien: Touristen können mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen (vorläufigen) Reisepass oder einem noch mindestens drei Monate gültigen Personalausweis einreisen. Letzteres Ausweisdokument (auch Kinderpersonalausweis) wird allerdings nur bei per Flugzeug reisenden Pauschaltouristen anerkannt, die ihre Buchungsunterlagen mitführen (Flugtickets und Hotelvoucher, der Ort und Dauer des vorgesehenen Aufenthaltes dokumentiert). Für den Zeitraum von drei Monaten besteht keine Visumspflicht.

 

Besondere Einreisebestimmungen für die Einreise in die USA



Bei touristischen und geschäftlichen Flugreisen in die USA besteht für deutsche Staatsangehörige keine Visumspflicht. Allerdings müssen für die visumfreie Einreise („Visa Waiver Program“) folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Einreise per regulärer Flug- bzw. Schiffslinie, Besitz eines für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisepasses mit integriertem elektronischen Chip (ePass, auch für Kinder), Besitz eines bis max. 90 Tage nach Einreise gültigen Rück- oder Weiterflugtickets sowie Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis (ausgestellt via Internet vom „Electronic System for Travel Authorization“, kurz: ESTA). Über diese Einreisebestimmung kann ein Aufenthalt bis zu einer Dauer von neunzig Tagen gewährt werden. Achtung: Über die visumfreie Aufenthaltserlaubnis sowie die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer entscheidet in letzter Instanz aber immer der jeweilige US-Grenzbeamte. Für längere Aufenthalte bzw. Aufenthalte aus anderen Gründen muss bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen Generalkonsulat ein Visum beantragt werden.

 

ESTA

ESTA ist die Abkürzung für „Electronic System for Travel Authorization“, was so viel bedeutet wie „elektronisches Reisegenehmigungssystem“. Dieses ist seit dem 12. Januar 2009 in Kraft und dient der kontrollierten Einreise in die USA auf dem Luft- oder Seeweg. Von Bedeutung ist ESTA für Reisende, die in einem Land leben, das für die visumfreie Einreise in die USA freigegeben ist, wie beispielsweise Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Wer also eine Reise in die USA plant, sollte spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt die ESTA-Beantragung durchführen. Dabei werden persönliche und weitere Daten erhoben, die dazu dienen, festzustellen, ob der Antragsteller die Sicherheitsstandards der USA erfüllt. Die dabei gestellten Fragen sind vergleichbar mit denen der I-94 Einreisekarte, welche üblicherweise während des Flugs oder der Schifffahrt in die USA ausgefüllt werden muss. Die Beantragung des ESTA erfolgt über die Internetseite des DHS (Department of Homeland Security) der USA. Dabei müssen unabhängig davon, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird, vier US-Dollar Bearbeitungsgebühr gezahlt werden. Wird der Antrag bewilligt, so werden weitere zehn US-Dollar Genehmigungsgebühr fällig. Auf verschiedenen anderen Internetseiten wird der gleiche Service zu deutlich höheren Preisen angeboten. Dabei handelt es sich zumeist um Angebote, bei denen der Antrag im Namen des Kunden gestellt wird. Dies kann vor allem für Personen, die kein Englisch sprechen, von Vorteil sein, da der Antrag auf Englisch ausgefüllt werden muss. Wurde der ESTA-Antrag bewilligt, so gilt dieser entweder für zwei Jahre oder bis der Reisepass abgelaufen ist, je nachdem, was eher eintritt. Während dieser Zeit sind Ein- und Ausreisen ohne eine erneute Registrierung möglich.

 

Reisepass

Vor einem Urlaub ist es wichtig, sich um alle Formalitäten zu kümmern. In vielen verschiedenen Urlaubsländern ist es zum Beispiel notwendig, einen Reisepass bei sich zu führen. Er wird als Dokument für Reisen ins Ausland benötigt und kann vorab im Rathaus beziehungsweise im Bürgerbüro des jeweiligen Heimatortes beantragt werden. Wer einen Reisepass anfertigen lassen möchte, muss seinen Lichtbildausweis und ein geeignetes Passfoto mitbringen. Die Gebühren, die für einen Pass bezahlt werden müssen, richten sich nach dem Alter des Antragsstellers und nach dem Umfang der gewünschten Dokumente. In jedem Fall sollte man aber mit einer Gebühr von mindestens 30 Euro rechnen. Es gibt Pässe, die vorläufig ausgestellt werden oder auch Pässe, die eine größere Anzahl an Seiten enthalten, da sie für Vielreisende vorgesehen sind. Die Dokumente beinhalten Angaben zur Person und Staatsangehörigkeit. Viele Seiten werden frei gelassen, damit amtliche Eintragungen während der Ein- beziehungsweise Ausreise vom entsprechenden Personal vorgenommen werden können. Der Reisepass muss während des Check-In- und während des Check-Out-Vorgangs sowie bei allen amtlichen Passkontrollen vorgelegt werden. Innerhalb der Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein normaler Personalausweis zur Identifikation. Als Reisepass für die USA ist hingegen ein Standardpass erforderlich. Dieser ist bordeauxrot und nicht nur vorläufig gültig. Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem solchen Ausweis beträgt 90 Tage und darf nicht überschritten werden. Außerdem ist ein Rückreiseticket vorzulegen. Seit Januar 2009 ist es ebenso erforderlich, zusätzlich zum Reisepass auch eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis, die so genannte Electronic System for Travel Authorization, per Internet einzuholen. Wer die Absicht hat, die maximale Aufenthaltsdauer zu überschreiten, muss ein zusätzliches Visum für die USA beantragen.

 

Voucher

Bevor man einen Urlaub antritt, erhält man vom Reiseveranstalter seine gesamten Unterlagen und Buchungsbelege. Diese werden auch Voucher genannt. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet im Deutschen „Zeuge“. Er bezeichnet einen Zahlungsbeleg beziehungsweise einen Gutschein, der im Vorfeld bezahlt wurde. Der Begriff wird häufig für Eintrittskarten und auch für Hotelgutscheine verwendet. Vom Reiseveranstalter erhält man diese meistens in einem Heft, in dem alle Gutscheine eingefügt sind. Es befinden sich darin die Flugtickets, die Tickets für die Zubringer, diverse gebuchte Veranstaltungs- und auch die Hotelgutscheine. Damit kann man nachweisen, dass man mit der Reisebuchung bereits alle notwendigen Rechnungen bezahlt hat. Oft kann man bereits einen Voucher für einen Mietwagen erwerben. Dann muss man sich vor Ort nicht mehr darum kümmern. Die Belege können einzeln herausgenommen werden, und man muss sie bei gegebenem Anlass, zum Beispiel bei der Ankunft in einem Hotel, vorlegen. Auf einem Voucher befinden sich alle notwendigen Angaben, die Personendaten und die Zeit des Aufenthaltes, die für die Reise und die einzelnen Veranstalter notwendig sind. Das Personal hat das Recht, die Belege einzusehen, deshalb sollten sie zur Vereinfachung des Check-In-Vorgangs direkt vorgelegt werden. Außerdem hat der Kunde somit einen Nachweis, dass er in dem Hotel, in dem er einchecken will, ein Zimmer gebucht hat. Gerade in ausländischen Hotels sind diese Voucher sehr beliebt, da sie einfach zu lesen sind und somit keine Verständnisprobleme auftreten können. Das Heft, in dem sich alle notwendigen Voucher befinden, sollte man immer bei sich tragen, vor allem aber bei der An- und Abreise.

 

Visum

Wenn man in den Urlaub fliegt, sollte man sich vorher genau über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. In den europäischen Ländern genügt für den Urlaub in der Regel ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Das Visum ist in den europäischen Staaten vereinheitlicht, und es finden keine eingehenden Personenkontrollen statt. Für andere Gebiete benötigt man ein besonderes Visum. Dieses wird vom Heimatland vergeben, wenn der Reisende seine Herkunft für das Zielland nachweisen muss. Ein Visum wird im dafür zuständigen Konsulat oder in der Botschaft des Herkunftslandes beantragt und normalerweise in den Reisepass eingeheftet. Um eine Einreiseerlaubnis zu erhalten, muss man üblicherweise den Zweck, die Dauer und die Finanzierung der Reise nachweisen können. So ist das Zielland über den Reisenden informiert, kann eine illegale Einwanderung ausschließen, und das Herkunftsland erhält gleichzeitig die Informationen für die Rückreise. An diese Vorgaben muss man sich im Anschluss auch halten. Die rechtliche Konstruktion einer Einreiseerlaubnis gestaltet sich in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In den USA gilt ein Visum zum Beispiel nicht automatisch als Aufenthaltserlaubnis. Diese wird am Grenzübergang von den Zollbeamten separat ausgestellt. In Deutschland gilt eine Einreiseerlaubnis hingegen gleichzeitig als Aufenthaltsberechtigung. Wenn man in Länder einreisen möchte, wo ein Visum Pflicht ist, sollte man sich vorab bei der dafür zuständigen Behörde, dem Konsulat, genau informieren und rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Verfahren zur Prüfung sind oft sehr aufwändig und bedürfen in der Regel einer langen Bearbeitungszeit.

 

ePass

Der ePass, auch Elektronischer Reisepass genannt, wurde in den Medien relativ ausführlich erörtert. Dass biometrische Daten darauf gespeichert sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Doch was verbirgt sich genau hinter diesem elektronischen Dokument? Der ePass ist zunächst nichts anderes als ein computerlesbares Reisedokument, das einen Mikrochip mit Daten enthält. In Deutschland wurden die ersten Exemplare im November 2005 ausgegeben. Auf dem Chip ist nicht nur eine digitale Version des Passfotos gespeichert, sondern seit 2007 auch zwei Fingerabdrücke des Ausweisinhabers. Dies stellt eine besondere Hürde für Passfälscher dar. Darüber hinaus dient der ePass dazu, eine teilweise Automatisierung der Grenzkontrollen zu erreichen, da der Chip von einem Computer ausgelesen werden kann. Künftig könnten Reisende dadurch selbst in der Lage sein, bestimmte Kontrollpunkte zu passieren und eigenhändig zu bedienen. Wartezeiten könnten so verringert und das Kontrollpersonal entlastet werden. Um eine USA-Reise zu machen, ist der ePass inzwischen notwendig. Denn alle in die USA Einreisenden sind mittlerweile dazu verpflichtet, zuvor ein Dokument mit Fingerabdrücken und Foto erstellen zu lassen. Alle Reisenden, deren Ziel die USA ist, sollen also bereits vor Antritt ihrer Reise eine biometrische Erfassung im Herkunftsland erfahren haben. Wer aus Deutschland kommt, muss also einen ePass besitzen und diesen mit sich führen, um bei der Passkontrolle der Vereinigten Staaten nicht abgewiesen zu werden. Und andere Länder dürften diesem Beispiel mittel- bis langfristig folgen. Schon allein aus diesem Grund ist der Elektronische Reisepass für alle, die viel oder weit reisen, ein Muss – auch wenn man sich innerhalb der EU problemlos mit einem einfachen deutschen Personalausweis bewegen kann.
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