„Direktflug“ und „Non-Stop-Flug“ sind Begriffe, die häufig gebraucht werden, nichtsdestotrotz aber oft völlig falsch interpretiert werden. Dies gilt es zu ändern.
In einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 12. 03. 1997 (Aktenzeichen: 3 C 1128/95), in dem die Frage geklärt wurde, ob eine Zwischenlandung bei einem Direktflug als Reisemangel zu werten sei, wurden die Begrifflichkeiten nochmals erläutert.
So versteht man unter einem Direktflug eine Luftverkehrsverbindung von zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung.
Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung wird hingegen als Non-Stop-Flug bezeichnet.
Die Frage, ob eine Zwischenlandung bei einem Direktflug einen Reisemangel darstellt, wurde somit vom Amtsgericht Nürnberg verneint. Welche Variante Sie bei Ihrer Urlaubsplanung einkalkulieren möchten, ist natürlich ganz Ihnen überlassen. Den meisten dürfte diese Frage jedoch kein allzu großes Kopfzerbrechen bereiten. Immerhin gibt es ohnehin recht viel zu entscheiden und zu planen.
Ob ein Direktflug oder doch lieber ein Non-Stop-Flug letztlich wünschenswert ist, bleibt daher meist außen vor. Dass das Gesamtpaket stimmt, ist hingegen entscheidend. Eine Fluglinie zu wählen, der man Vertrauen schenkt, Urlaubsland und Hotel nach den eigenen Interessen und Vorlieben auszuwählen und sich Gedanken darüber zu machen, wie die Freizeitgestaltung am Urlaubsort aussehen soll, ist vielmals wichtiger.
Sie wissen noch nicht, wohin die Reise gehen soll? Dann wäre es an der Zeit, sich zu informieren. Viele qualitativ hochwertige Reise- und Flugangebote warten auf Sie. Die schönste Zeit des Jahres sollte schließlich nicht dem Zufall überlassen werden. Planen Sie daher rechtzeitig. Viele Preisvorteile und Schnäppchen warten insbesondere auf Frühbucher. Also, warten Sie nicht länger!