Fluggesellschaft insolvent: was tun?
Von Elaine · Stand: · 3 Min. Lesezeit

Inhalt · 5 Abschnitte
Wütend, gestresst, enttäuscht: So fühlen sich wohl viele Reisende, die von der Insolvenz einer Fluggesellschaft erfahren. Man bangt um bevorstehende Flüge oder darum, wie man wieder aus dem Urlaub zurückfliegen kann. Das müsst ihr wissen, wenn ihr über eine Online-Flugsuchmaschine gebucht habt:
Vergleichsportal oder Airline: An wen wende ich mich zuerst?
Betroffene sollten sich direkt bei der Airline informieren, wie es jetzt weitergeht. Gegebenenfalls gibt es bereits Regelungen, wie seitens der Airline mit der Situation umgegangen wird. Meistens werden Reisende direkt von der Airline mit Informationen versorgt. Ein Online-Vergleichsportal gilt als Vermittler des Fluges, kann jedoch trotzdem als Ansprechpartner für den Kunden dienen.
Wir als Reisevergleichsportal bieten euch jederzeit Informationen zu Insolvenzen an. Schreibt uns dazu einfach an kundenservice@fluege.de oder nutzt unser Hilfe-Center (fluege.de).
Haben Reisende Anspruch auf Rückerstattungen?
Wenn ihr aufgrund einer Insolvenz von der Fluggesellschaft nicht befördert werden könnt, habt ihr Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises und gegebenenfalls weitere Entschädigung. Es ist dabei jedoch ungewiss, ob ihr euer Geld wirklich erstattet bekommt. Die Rückzahlungen erfolgen meist als Insolvenzforderung anteilig nach vielen Jahren. Die Ansprüche auf Rückerstattungen können erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Ihr habt über ein Online-Vergleichsportal gebucht. Kann der Vermittler im Fall einer Airline-Insolvenz rückerstatten?
Sobald eine Insolvenz angemeldet worden ist, kann keine Rückerstattung seitens des Portals erfolgen. Ansprüche können ggf. nur gegenüber der Airline oder dessen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.
Was ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein?
Flugleistungen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, sind grundsätzlich nicht gegen Insolvenz abgesichert. Nur bei Pauschalreisen ist dies gesetzlich vorgeschrieben (EU-Pauschalreiserichtlinie). Jedoch fügen manche Anbieter auch bei reinen Flugleistungen freiwillig eine Insolvenzversicherung als Serviceleistung hinzu und übermitteln den entsprechenden Sicherungsschein mit der Buchungsbestätigung. Nur in diesen Fällen könnt ihr euch den Flugpreis von dem Versicherer erstatten lassen.
So könnt ihr vorsorgen
Bleibt informiert! Sobald ihr in den Nachrichten von einer möglichen Insolvenz der Fluggesellschaft hört, mit der ihr demnächst fliegen werdet, solltet ihr euch alsbaldig genauere Informationen beim Reiseveranstalter oder der Airline einholen. Informationen werden auf den entsprechenden Websites der betroffenen Airline bereitgestellt.
Bekannte Airline-Insolvenzen der letzten Jahre
Damit ihr eine Einordnung habt, wie häufig sowas tatsächlich vorkommt, findet ihr hier eine kleine, nicht abschließende Übersicht.
| Airline | Jahr | Land | Kontext |
|---|---|---|---|
| Air Berlin | 2017 | Deutschland | Air Berlin war einst die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft und wurde nach der Insolvenz teilweise von Lufthansa und easyJet übernommen. |
| Germania | 2019 | Deutschland | Die Airline stellte ihren Betrieb ein, nachdem die Suche nach neuen Investoren gescheitert war. |
| Thomas Cook (inklusive Condor als Teil des Konzerns) | 2019 | Großbritannien und Deutschland | Es handelte sich um eine der weltweit größten Insolvenzen eines Reisekonzerns. Condor selbst blieb dabei als eigenständige Airline erhalten. |
| WOW air | 2019 | Island | Die Billigfluggesellschaft für Verbindungen über den Atlantik scheiterte daran, dass sich keine neuen Investoren fanden. |
| Flybe | 2020, erneut 2023 | Großbritannien | Die Airline musste nach einem kurzen Comeback-Versuch ein zweites Mal Insolvenz anmelden. |
| Air Belgium | April 2025 | Belgien | Bei der Insolvenz blieben rund 8 Millionen Euro an offenen Ticketrückzahlungen bestehen. |
| Play Airlines | Oktober 2025 | Island | Die Nachfolgerin von WOW air stellte ihren Betrieb ein. Condor bot betroffenen Fluggästen daraufhin befristete Rettungstarife an. |
Das zeigt: Airline-Insolvenzen sind kein seltenes Einzelphänomen, sondern passieren gerade im Billigflugsegment regelmäßig. Die oben beschriebenen Schritte gelten unabhängig davon, welche Airline betroffen ist.
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