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Airline insolvent - was tun?

Wütend, gestresst, enttäuscht: So fühlen sich wohl viele Reisende, die von der Insolvenz einer Fluggesellschaft erfahren. Man bangt um bevorstehende Flüge oder darum, wie man wieder aus dem Urlaub zurückfliegen kann. Das müsst ihr wissen, wenn ihr über eine Online-Flugsuchmaschine gebucht habt:

Vergleichsportal oder Airline: An wen wende ich mich zuerst?

Betroffene sollten sich direkt bei der Airline informieren, wie es jetzt weitergeht. Gegebenenfalls gibt es bereits Regelungen, wie seitens der Airline mit der Situation umgegangen wird. Meistens werden Reisende direkt von der Airline mit Informationen versorgt. Ein Online-Vergleichsportal gilt als Vermittler des Fluges, kann jedoch trotzdem als Ansprechpartner für den Kunden dienen.

Wir als Reisevergleichsportal bieten jederzeit Informationen zu Insolvenzen an. Fragen Sie uns in Kundeservice

Haben Reisende Anspruch auf Rückerstattungen?

Wenn ihr aufgrund einer Insolvenz von der Fluggesellschaft nicht befördert werden könnt, habt ihr Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises und gegebenenfalls weitere Entschädigung. Es ist dabei jedoch ungewiss, ob ihr euer Geld wirklich erstattet bekommt. Die Rückzahlungen erfolgen meist als Insolvenzforderung anteilig nach vielen Jahren. Die Ansprüche auf Rückerstattungen können erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Ihr habt über ein Online-Vergleichsportal gebucht. Kann der Vermittler im Fall einer Airline-Insolvenz rückerstatten?

Sobald eine Insolvenz angemeldet worden ist, kann keine Rückerstattung seitens des Portals erfolgen. Ansprüche können ggf. nur gegenüber der Airline oder dessen Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Was ist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein?

Flugleistungen, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, sind grundsätzlich nicht gegen Insolvenz abgesichert. Nur bei Pauschalreisen ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch fügen manche Anbieter auch bei reinen Flugleistungen freiwillig eine Insolvenzversicherung als Serviceleistung hinzu und übermitteln den entsprechenden Sicherungsschein mit der Buchungsbestätigung. Nur in diesen Fällen könnt ihr euch den Flugpreis von dem Versicherer erstatten lassen.

So könnt ihr vorsorgen

Informiert bleiben! Sobald ihr in den Nachrichten von einer möglichen Insolvenz der Fluggesellschaft hört, mit der ihr demnächst fliegen werdet, solltet ihr euch alsbaldig genauere Informationen beim Reiseveranstalter oder der Airline einholen. Informationen werden auf den entsprechenden Websites der betroffenen Airline bereitgestellt.

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