Barrierefreiheit

Barrierefreiheit in Flugzeugen

Die Barrierefreiheit ist eine wichtige Angelegenheit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, vor allem für Personen, die einen Rollstuhl benötigen.

Voraussetzungen für Barrierefreiheit

  • Eingangs- und Ausgangstür: Diese müssen breit genug sein, dass man sie mit einem Rollstuhl ohne Probleme passieren kann, und es muss eine Rampe zu bzw. von dieser Tür geben.
  • Behindertenplätze: In der Maschine müssen Behindertenplätze vorhanden sein, die groß genug und gut zugänglich sind.
  • Wege im Flugzeug: Die Wege innerhalb des Flugzeugs müssen eine gewisse Breite sowie Zugänglichkeit aufweisen, damit die körperlich beeinträchtigte Person problemlos zur Toilette kommen kann.
  • Toiletten: Diese müssen dementsprechend eingerichtet sein. Das heißt, deren Ein- bzw. Ausgang muss mit einem Rollstuhl passierbar sein. In dem Raum muss sich der jeweilige Mensch mit Behinderung frei bewegen sowie ohne Probleme sowohl an die Toilette, deren Spülung und an das Toilettenpapier als auch an das Waschbecken, die Seife und an die (Papier-)Handtücher herankommen können. Weiterhin darf der Zugang zum Toilettenraum nicht mit einer Schwelle versehen sein.

Barrierefreiheit für alle

Abgesehen davon bezieht sich der Begriff 'Barrierefreiheit' allerdings nicht nur auf Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, sondern auf alle. Im Allgemeinen ist Barrierefreiheit in einem Flugzeug dann gegeben, wenn alle Flugpassagiere dieses ohne jegliche Einschränkung betreten beziehungsweise verlassen können und sich in diesem frei bewegen sowie alles nutzen können, und das ohne fremde Hilfe. Es dürfen sich am und im Flugzeug also keine Barrieren befinden.

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