Charterflug – was ihn vom Linienflug unterscheidet
Bei einem Charterflug beauftragt ein Charterer eine Fluggesellschaft mit einer Beförderungsleistung. Auftraggeber können etwa Reiseveranstalter, Unternehmen oder Gruppen sein; durchgeführt wird der Flug einmalig oder als regelmäßig wiederkehrende Flugserie. Für Reisende zählt vor allem eine andere Frage: ob sie eine Pauschalreise oder ausschließlich einen Flug gebucht haben.
Was ein Charterflug ist
Beim Charterflug kauft ein Auftraggeber – häufig ein Reiseveranstalter – bei einer Fluggesellschaft Flugkapazität und trägt das Risiko der Auslastung selbst. Das lohnt sich vor allem, wenn er die Plätze mit Hotel und Transfer zu einer Pauschalreise bündelt.
- Linienflug
- feste Verbindung, die die Fluggesellschaft selbst ankündigt, terminiert und anbietet
- Charterflug
- gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen im Auftrag eines Charterers durchgeführt – einmalig oder als regelmäßig wiederkehrende Flugserie, etwa über eine ganze Urlaubssaison
- außerhalb des streng geregelten Liniendienstes
- in der Anfangszeit meist nur im Paket mit einer touristischen Leistung verkauft
- engere Bestuhlung und Auslastungen bis zu 90 Prozent
- minimierte Verwaltungs- und Abfertigungskosten
- Ferienfluggesellschaften wie Condor, TUI fly, Marabu und Corendon bieten auch einzeln buchbare Flüge an
- der Anteil des Veranstaltergeschäfts unterscheidet sich
- für innergemeinschaftliche Dienste von EU-Luftfahrtunternehmen grundsätzlich keine zusätzliche Streckengenehmigung
Was der Unterschied für Sie als Reisenden bedeutet
Entscheidend ist nicht Charter oder Linie, sondern Pauschalreise oder ausschließlich einzeln gebuchter Flug. Davon hängen gleich mehrere Rechte ab.
| Pauschalreise | Ausschließlich einzeln gebuchter Flug | |
|---|---|---|
| Fluggastrechte bei Verspätung und Annullierung | gelten, sofern der Flug unter die Verordnung fällt | gelten, sofern der Flug unter die Verordnung fällt |
| Verpflichtet aus der Fluggastrechteverordnung | die ausführende Fluggesellschaft | die ausführende Fluggesellschaft |
| Zusätzliche Rechte gegenüber dem Veranstalter | ja, aus dem Reisevertrag | nein |
| Absicherung gegen Insolvenz des Veranstalters | ja, Absicherer laut Sicherungsschein | nein |
| Übertragung auf eine Ersatzperson | ja, gesetzlich (§ 651e BGB) | nein, nur nach Tarifbedingungen |
Die Fluggastrechteverordnung unterscheidet nicht zwischen Linien- und Charterflügen. Für verbundene Reiseleistungen können eigene Pflichten zur Insolvenzabsicherung bestehen.
Die verschiedenen Formen des Charterns
Gechartert wird aus ganz unterschiedlichen Gründen – vom kurzfristigen Sonderflug bis zur gemieteten Maschine samt Crew.
- Ad-hoc-Charter
- kurzfristiger Sonder- oder Gelegenheitsflug und die ursprüngliche Form des Charterns – etwa wenn eine Fußballmannschaft kurzfristig zu einem Spiel muss und der Verein eine Maschine mietet
- Inclusive-Charter-Tour
- die bekannteste Variante: Reiseveranstalter chartern Flüge, um ihre Kunden an den Urlaubsort zu bringen. Die Flüge stehen deutlich früher fest und ähneln mit ihren oft festen Routen Linienflügen.
- Affinity-Group-Charter
- historische Sonderform, bei der nur Mitglieder einer bestimmten Vereinigung mitfliegen durften
- Military-Charter
- von Streitkräften genutzt – auch die Bundeswehr greift immer wieder auf Zivilmaschinen zurück
- Cargo-Charter
- außerplanmäßige Sachtransporte
- Sub-Charter
- eine Fluggesellschaft mietet Maschinen einer anderen, um ihren Flugplan zu fliegen – oft in der Hauptreisezeit, häufig auch sehr kurzfristig, wenn ein eigenes Flugzeug wegen technischer Probleme ausfällt
- Wet Lease (ACMI): Flugzeug, Besatzung, Wartung und Versicherung werden zusammen gemietet – international der übliche Begriff für den Sub-Charter.
- Dry Lease: Gemietet wird nur das Flugzeug, ohne Besatzung.
Häufige Fragen zum Charterflug
Was ist ein Charterflug?
Ein Flug, mit dem ein Auftraggeber – etwa ein Reiseveranstalter, ein Unternehmen oder eine Gruppe – eine Fluggesellschaft beauftragt. Er kann einmalig stattfinden, etwa für eine Sportmannschaft, oder als regelmäßig wiederkehrende Flugserie, wie sie Reiseveranstalter für die Urlaubssaison einkaufen.
Gelten die Fluggastrechte auch bei einem Charterflug?
Ja, sofern der Flug in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt – also etwa in der EU startet oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU landet. Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen Linien- und Charterflügen und gilt auch für Flüge im Rahmen einer Pauschalreise. Ausgleichszahlungen schuldet die ausführende Fluggesellschaft; Ansprüche aus dem Reisevertrag richten sich an den Veranstalter.
Was ist der Unterschied zwischen Charter- und Linienflug heute?
Innerhalb der EU rechtlich wenig: Für innergemeinschaftliche Flüge von EU-Fluggesellschaften ist grundsätzlich keine zusätzliche Streckengenehmigung erforderlich, gleich ob Linie oder Charter. Der Unterschied ist heute vor allem geschäftlicher Natur – Charterflüge folgen den Urlaubssaisons und werden teilweise kontingentweise an Reiseveranstalter verkauft.
Bin ich bei einer Insolvenz abgesichert?
Das hängt nicht vom Flugtyp ab, sondern von der Buchungsart. Bei einer Pauschalreise besteht eine gesetzliche Absicherung gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters; den zuständigen Absicherer nennt der Sicherungsschein. Bei einem ausschließlich einzeln gebuchten Flug – auch bei einer Ferienfluggesellschaft – besteht keine solche Absicherung. Für verbundene Reiseleistungen gelten unter Umständen eigene Regeln.
Kann jemand anderes an meiner Stelle mitfliegen?
Bei einer Pauschalreise können Sie die Reise auf eine Ersatzperson übertragen, sofern diese die Reiseerfordernisse erfüllt. Teilen Sie das spätestens sieben Tage vor Reisebeginn mit, ist es in jedem Fall rechtzeitig. Der Veranstalter darf nur angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangen und muss sie nachweisen. Bei einem einzeln gebuchten Flug gilt diese Regel nicht – dort entscheiden die Tarifbedingungen. Davon zu unterscheiden ist die Korrektur eines Schreibfehlers im Namen.
Welche Fluggesellschaften fliegen Charter?
In Deutschland vor allem Ferienfluggesellschaften; typische Beispiele sind Condor, TUI fly, Corendon und Marabu. Die klassische Trennung ist dabei verwischt: Sie verkaufen ihre Plätze teils über Reiseveranstalter, teils einzeln an Reisende.
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