Stornierung

Reisevertrag und Buchungsbestätigung

Jede Person, die über einen Reiseveranstalter in den Urlaub fährt, wird bei der Buchung einen Vertrag unterschreiben. Dieser Reisevertrag ist nach der Unterzeichnung verbindlich und gilt als Buchungsbestätigung. Beide Vertragspartner, der Reisende und der Veranstalter, gehen mithin die Verpflichtung ein, ihre vereinbarten Leistungen fristgerecht zu erbringen und sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten.

Stornierung des Vertrages

Kann der Urlauber die Reise nicht antreten und damit das erforderliche Entgelt nicht bezahlen, erfolgt eine Stornierung des Vertrages. Eine Stornierung bezeichnet den Rücktritt eines Kunden vom Vertrag und die damit entstehende Gegenbuchung des Geldwertes. Der vereinbarte Betrag wird durch eine Generalumkehr an den Kunden zurück überwiesen. Er hat das Recht, jederzeit von den vertraglichen Regelungen zurückzutreten, muss dafür aber eventuelle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners in Kauf nehmen.

Gebühren bei Stornierung

In den meisten Fällen werden gestaffelte Gebühren erhoben, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richten. Die Gebühren sind bei einem kurzfristigen Rücktritt entsprechend höher als bei einer Stornierung, die kurz nach einem Vertragsabschluss erfolgt. In einigen Fällen werden keine Gebühren erhoben, wenn zum Beispiel eine schwerwiegende Krankheit des Reisenden nachgewiesen werden kann. Es ist aber ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung zu erwerben, damit man gegen die finanziellen Ansprüche des Vertragsinhabers abgesichert ist. Die Stornierung kann in der Regel ohne Angaben von Gründen erfolgen, es sei denn, dieser Punkt ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anders erläutert. Diese sollte man sich auf jeden Fall eingehend durchlesen.

Stornierung bei unzureichender Leistungserfüllung

Eine Stornierung kann aber auch dann durch den Kunden erfolgen, wenn der Reiseveranstalter seine Leistungen nur unzureichend erfüllt. Das kann passieren, wenn zum Beispiel das Hotel nicht den vorherigen Beschreibungen entspricht. Bei Beanstandungen hat der Urlauber dann einen Regressanspruch.

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