Stornogebühren

Reisevertrag und Stornierung

Eine Person, die einen Reisevertrag unterschreibt, ist dazu verpflichtet, die bestätigten Konditionen auch zu erfüllen. Das bedeutet, dass er die Reise antreten und das vereinbarte Entgelt entrichten sollte.

Stornogebühren

Kann der Kunde diese Leistung nicht erbringen, muss er vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einer solchen Stornierung werden in der Regel vom Reiseveranstalter Stornogebühren erhoben. Diese dienen als eine Entschädigung für den Veranstalter und sollen dessen entstandenen Unkosten abdecken.

Staffelung der Stornogebühren

Aus diesem Grund staffeln sich die Stornogebühren normalerweise nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Der zu entrichtende Schadensersatz ist bei einer Stornierung kurz vor Reiseantritt bedeutend höher als bei einem Rücktritt vom Vertag kurz nach dem Abschluss, da die reservierten Reiseplätze im ersten Fall nur noch schwer zu vermitteln sind und für den Veranstalter so ein größerer finanzieller Schaden entsteht. Die Stornogebühren richten sich ebenfalls nach dem ursprünglichen Reisepreis. So kann es passieren, dass man bis zu 55 Prozent der Reisekosten an den Veranstalter erstatten muss, wenn man den Vertrag sehr kurzfristig auflöst.

Ausnahmen von Stornogebühren

Stornogebühren dürfen jedoch nicht erhoben werden, wenn der Kunde für den Reiserücktritt nicht verantwortlich ist beziehungsweise äußere Umstände wie höhere Gewalt vorliegen. Der Veranstalter darf zum Beispiel keine Stornokosten verlangen, wenn er unzulässige und einseitige Änderungen des Vertrages vornimmt oder den Reisepreis um mehr als fünf Prozent erhöht. Bei politischen Unruhen oder Katastrophen im Reiseland kann der Reisende ebenfalls ohne die Entrichtung von Stornogebühren den Vertrag aufheben.

Reiserücktrittsversicherung

In jedem Fall ist es jedoch ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da diese für den Schadensersatz aufkommt, den der Versicherte leisten muss, wenn er aus schwerwiegenden persönlichen Gründen die Reise storniert.

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