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Airlinebewertung unserer Kunden zu Mexicana
Durchschnittliche Airlinebewertung:
Weiterempfehlungen: 86%
Zielflughafen: San Salvador - El Salvador
Vorschau für Airlinebericht: FLUEGE DE SOLLTE KEINE EINFACH-FLUEGE… zur Bewertungsübersicht von Mexicana
Gesamteindruck
Betrifft: Buchung Nr. 236163/ZEL5JF VOM 02.06.09 Sehr geehrte Damen und Herren Am 2.Juni 09 habe ich bei Ihnen via Internet einen Flug von Mexiko City nach San Salvador (El Salvador) – OHNE RÜCKFAHRT gebucht. Der Flug hat die folgenden Daten: Abflug 27.06.09, 12.00 Uhr, Terminal 1, Mexico City (MEX) Fluglinie Mexicana8MX0289) Platz Nr. 14 A Es handelte sich um die Buchung eines isolierten Einfach-Fluges. Grund: Die Strecke Zürich-Mexico City und zurück kaufte ich mit Flugmeilen, und von San Salvador nach Mexiko wollte ich per Bus zurückreisen. BEI DER BUCHUNG WURDE ICH IM ÜBRIGEN DAVOR GEWARNT, EINEN RETOURFLUG ZU BUCHEN, WENN ICH NUR EINEN EINFACHFLUG BENÖTIGE! Das Flugtickett kostete stattliche 286.00 Euro zuzüglich 29.50 Euro Steuern und 29.00 Euro Servicepauschale. Gesamtpreis 344.50 Euro. Beim Einchecken am 27. Juni 09 teilte mir das Flughafenpersonal mit, dass die Einreise nach El Salvador nur möglich sei, wenn ich das Tickett für einen Rückflug vorweisen könne. Obwohl ich alles Mögliche versucht habe, mit meinem einfachen Flugtickett die Reise zu machen, musste ich schliesslich nachgeben und einen Flug San Salvador – Mexico City (einfach) mit Mexikana kaufen. Dieser Flug kostete mich noch einmal weitere US-$ 575.— Es handelte sich zwar um ein „billete reembolsable“, und am 16.Junli konnte ich in Tuxtla Gutierrez (Chiapas) das Tickett zurücktauschen. Dafür erhielt ich 90 Prozent der bezahlten US-$ 575.— Kann ich Ihnen die Unterlagen mit der Bitte zusenden, mir die fehlenden 70 Dollar auf mein Berliner Postkonto zu überweisen? Begründung: Die Regel, dass man keinen Rückflug buchen soll, wenn man einen Einfachflug plant, kennt offensichtlich Ausnahmen, und auf diese haben Sie Ihre Kunden nicht hingewiesen. Dadurch sind mir erhebliche Auslagen entstanden. Im Übrigen ist die von Ihnen eingeforderte Servicepauschale von 29.00 Euro (die vor der Buchung nicht angekündigt war) stattlicher als die Ihrer Internet-Konkurrenz. Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Entgegenkommen und verbleibe Mit freundlichen Grüssen Thomas Kesselring
Empfehlung
Service
BITTE BEANTWORTEN SIE DIE FOLGENDEN BEMERKUNGEN -SIE ENTSPRECHEN MEINER E-MAIL AN HERRN CARSTEN FRÖHLICH VOM 18.08.09: Betrifft: Buchung Nr. 236163/ZEL5JF VOM 02.06.09 Sehr geehrte Damen und Herren Am 2.Juni 09 habe ich bei Ihnen via Internet einen Flug von Mexiko City nach San Salvador (El Salvador) – OHNE RÜCKFAHRT gebucht. Der Flug hat die folgenden Daten: Abflug 27.06.09, 12.00 Uhr, Terminal 1, Mexico City (MEX) Fluglinie Mexicana8MX0289) Platz Nr. 14 A Es handelte sich um die Buchung eines isolierten Einfach-Fluges. Grund: Die Strecke Zürich-Mexico City und zurück kaufte ich mit Flugmeilen, und von San Salvador nach Mexiko wollte ich per Bus zurückreisen. BEI DER BUCHUNG WURDE ICH IM ÜBRIGEN DAVOR GEWARNT, EINEN RETOURFLUG ZU BUCHEN, WENN ICH NUR EINEN EINFACHFLUG BENÖTIGE! Das Flugtickett kostete stattliche 286.00 Euro zuzüglich 29.50 Euro Steuern und 29.00 Euro Servicepauschale. Gesamtpreis 344.50 Euro. Beim Einchecken am 27. Juni 09 teilte mir das Flughafenpersonal mit, dass die Einreise nach El Salvador nur möglich sei, wenn ich das Tickett für einen Rückflug vorweisen könne. Obwohl ich alles Mögliche versucht habe, mit meinem einfachen Flugtickett die Reise zu machen, musste ich schliesslich nachgeben und einen Flug San Salvador – Mexico City (einfach) mit Mexikana kaufen. Dieser Flug kostete mich noch einmal weitere US-$ 575.— Es handelte sich zwar um ein „billete reembolsable“, und am 16.Junli konnte ich in Tuxtla Gutierrez (Chiapas) das Tickett zurücktauschen. Dafür erhielt ich 90 Prozent der bezahlten US-$ 575.— Kann ich Ihnen die Unterlagen mit der Bitte zusenden, mir die fehlenden 70 Dollar auf mein Berliner Postkonto zu überweisen? Begründung: Die Regel, dass man keinen Rückflug buchen soll, wenn man einen Einfachflug plant, kennt offensichtlich Ausnahmen, und auf diese haben Sie Ihre Kunden nicht hingewiesen. Dadurch sind mir erhebliche Auslagen entstanden. Im Übrigen ist die von Ihnen eingeforderte Servicepauschale von 29.00 Euro (die vor der Buchung nicht angekündigt war) stattlicher als die Ihrer Internet-Konkurrenz. Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Entgegenkommen und verbleibe Mit freundlichen Grüssen Thomas Kesselring
Versorgung
MICH STÖRT, DASS DIESER FLUG SO ENORM TEUER WAR UND ICH GEZWUNGEN WAR, EINEN NOCH TEUREREN RÜCKFLUG ZU BUCHEN, DEN ICH ÜBERHAUPT NIE ANGETRETEN HABE. BITTE NEHMEN SIE ZU DIESER SACHLAGE STELLUNG. ES HAT KEINEN SINN, WENN ICH IHREN FRAGEBOGEN JETZT WEITER AUSFÜLLE. DAS IST IM PREIS NICHT AUCH NOCH INBEGRIFFEN !!
Unterhaltung
Betrifft: Buchung Nr. 236163/ZEL5JF VOM 02.06.09 Sehr geehrte Damen und Herren Am 2.Juni 09 habe ich bei Ihnen via Internet einen Flug von Mexiko City nach San Salvador (El Salvador) – OHNE RÜCKFAHRT gebucht. Der Flug hat die folgenden Daten: Abflug 27.06.09, 12.00 Uhr, Terminal 1, Mexico City (MEX) Fluglinie Mexicana8MX0289) Platz Nr. 14 A Es handelte sich um die Buchung eines isolierten Einfach-Fluges. Grund: Die Strecke Zürich-Mexico City und zurück kaufte ich mit Flugmeilen, und von San Salvador nach Mexiko wollte ich per Bus zurückreisen. BEI DER BUCHUNG WURDE ICH IM ÜBRIGEN DAVOR GEWARNT, EINEN RETOURFLUG ZU BUCHEN, WENN ICH NUR EINEN EINFACHFLUG BENÖTIGE! Das Flugtickett kostete stattliche 286.00 Euro zuzüglich 29.50 Euro Steuern und 29.00 Euro Servicepauschale. Gesamtpreis 344.50 Euro. Beim Einchecken am 27. Juni 09 teilte mir das Flughafenpersonal mit, dass die Einreise nach El Salvador nur möglich sei, wenn ich das Tickett für einen Rückflug vorweisen könne. Obwohl ich alles Mögliche versucht habe, mit meinem einfachen Flugtickett die Reise zu machen, musste ich schliesslich nachgeben und einen Flug San Salvador – Mexico City (einfach) mit Mexikana kaufen. Dieser Flug kostete mich noch einmal weitere US-$ 575.— Es handelte sich zwar um ein „billete reembolsable“, und am 16.Junli konnte ich in Tuxtla Gutierrez (Chiapas) das Tickett zurücktauschen. Dafür erhielt ich 90 Prozent der bezahlten US-$ 575.— Kann ich Ihnen die Unterlagen mit der Bitte zusenden, mir die fehlenden 70 Dollar auf mein Berliner Postkonto zu überweisen? Begründung: Die Regel, dass man keinen Rückflug buchen soll, wenn man einen Einfachflug plant, kennt offensichtlich Ausnahmen, und auf diese haben Sie Ihre Kunden nicht hingewiesen. Dadurch sind mir erhebliche Auslagen entstanden. Im Übrigen ist die von Ihnen eingeforderte Servicepauschale von 29.00 Euro (die vor der Buchung nicht angekündigt war) stattlicher als die Ihrer Internet-Konkurrenz. Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Entgegenkommen und verbleibe Mit freundlichen Grüssen Thomas Kesselring
Sitze
Betrifft: Buchung Nr. 236163/ZEL5JF VOM 02.06.09 Sehr geehrte Damen und Herren Am 2.Juni 09 habe ich bei Ihnen via Internet einen Flug von Mexiko City nach San Salvador (El Salvador) – OHNE RÜCKFAHRT gebucht. Der Flug hat die folgenden Daten: Abflug 27.06.09, 12.00 Uhr, Terminal 1, Mexico City (MEX) Fluglinie Mexicana8MX0289) Platz Nr. 14 A Es handelte sich um die Buchung eines isolierten Einfach-Fluges. Grund: Die Strecke Zürich-Mexico City und zurück kaufte ich mit Flugmeilen, und von San Salvador nach Mexiko wollte ich per Bus zurückreisen. BEI DER BUCHUNG WURDE ICH IM ÜBRIGEN DAVOR GEWARNT, EINEN RETOURFLUG ZU BUCHEN, WENN ICH NUR EINEN EINFACHFLUG BENÖTIGE! Das Flugtickett kostete stattliche 286.00 Euro zuzüglich 29.50 Euro Steuern und 29.00 Euro Servicepauschale. Gesamtpreis 344.50 Euro. Beim Einchecken am 27. Juni 09 teilte mir das Flughafenpersonal mit, dass die Einreise nach El Salvador nur möglich sei, wenn ich das Tickett für einen Rückflug vorweisen könne. Obwohl ich alles Mögliche versucht habe, mit meinem einfachen Flugtickett die Reise zu machen, musste ich schliesslich nachgeben und einen Flug San Salvador – Mexico City (einfach) mit Mexikana kaufen. Dieser Flug kostete mich noch einmal weitere US-$ 575.— Es handelte sich zwar um ein „billete reembolsable“, und am 16.Junli konnte ich in Tuxtla Gutierrez (Chiapas) das Tickett zurücktauschen. Dafür erhielt ich 90 Prozent der bezahlten US-$ 575.— Kann ich Ihnen die Unterlagen mit der Bitte zusenden, mir die fehlenden 70 Dollar auf mein Berliner Postkonto zu überweisen? Begründung: Die Regel, dass man keinen Rückflug buchen soll, wenn man einen Einfachflug plant, kennt offensichtlich Ausnahmen, und auf diese haben Sie Ihre Kunden nicht hingewiesen. Dadurch sind mir erhebliche Auslagen entstanden. Im Übrigen ist die von Ihnen eingeforderte Servicepauschale von 29.00 Euro (die vor der Buchung nicht angekündigt war) stattlicher als die Ihrer Internet-Konkurrenz. Ich bedanke mich im Voraus für Ihr Entgegenkommen und verbleibe Mit freundlichen Grüssen Thomas Kesselring