Visum

Einreisebestimmungen und Visum

Wenn man in den Urlaub fliegt, sollte man sich vorher genau über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren. In den europäischen Ländern genügt für den Urlaub in der Regel ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Das Visum ist in den europäischen Staaten vereinheitlicht, und es finden keine eingehenden Personenkontrollen statt.

Besonderes Visum für andere Gebiete

Für andere Gebiete benötigt man ein besonderes Visum. Dieses wird vom Heimatland vergeben, wenn der Reisende seine Herkunft für das Zielland nachweisen muss. Ein Visum wird im dafür zuständigen Konsulat oder in der Botschaft des Herkunftslandes beantragt und normalerweise in den Reisepass eingeheftet. Um eine Einreiseerlaubnis zu erhalten, muss man üblicherweise den Zweck, die Dauer und die Finanzierung der Reise nachweisen können. So ist das Zielland über den Reisenden informiert, kann eine illegale Einwanderung ausschließen, und das Herkunftsland erhält gleichzeitig die Informationen für die Rückreise.

Unterschiedliche rechtliche Konstruktionen

An diese Vorgaben muss man sich im Anschluss auch halten. Die rechtliche Konstruktion einer Einreiseerlaubnis gestaltet sich in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. In den USA gilt ein Visum zum Beispiel nicht automatisch als Aufenthaltserlaubnis. Diese wird am Grenzübergang von den Zollbeamten separat ausgestellt. In Deutschland gilt eine Einreiseerlaubnis hingegen gleichzeitig als Aufenthaltsberechtigung.

Frühzeitige Antragstellung

Wenn man in Länder einreisen möchte, wo ein Visum Pflicht ist, sollte man sich vorab bei der dafür zuständigen Behörde, dem Konsulat, genau informieren und rechtzeitig einen Antrag stellen. Die Verfahren zur Prüfung sind oft sehr aufwändig und bedürfen in der Regel einer langen Bearbeitungszeit.

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