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Richtig informiert Reisen - Urlaub in Corona-Zeiten

Sich gut zu informieren ist mindestens die halbe Reisevorbereitung - das gilt in Corona-Zeiten mehr denn je. Wir verraten, wie es richtig geht.

Diesen Beitrag als Podcast hören

Etablierte Medien - am schnellsten

Einen ersten Überblick, vor allem was Zielgebiete und Airlines anbelangt, findet ihr bei uns auf unserer Welcome-Back Seite. Wir halten die Infos, die wir bekommen, so aktuell wie möglich und informieren spezifisch für das Themengebiet, was Airlines derzeit in Sachen Corona vornehmen und wie sich vor allem die am stärksten nachgefragten Reisegenbiete entwickeln. Nichtsdestotrotz empfehlen wir, seriöse Nachrichtendienste zu nutzen.

Entscheidungen, die seitens der Regierungen diskutiert und vorgenommen werden, gelangen am schnellsten zu JournalistInnen und werden von dort als erstes verbreitet - meistens schneller, als es öffentliche Behörden auf ihren offiziellen Seiten veröffentlichen. Wir empfehlen beispielsweise die Angebote von Tagesschau.despiegel.de oder die Angebote der Tageszeitungen wie FAZ, Süddeutsche & Co.

Wichtig: Prüft auch während eurer Reise die Medien - bestenfalls die des Ziellandes, insofern ihr ein Angebot in der verständlicher Sprache findet.

Private oder staatlich unterstützte Institutionen

Alle Informationen, die ihr in Erfahrung bringt, sollten auf Fakten basieren. Regierungen nutzen Einrichtungen wie Universitäten und Forschungsinstitute um Entscheidungen zu treffen. Diese Informationen sind für euch ebenfalls zugänglich. Für deutsche PolitikerInnen sind Informationen des Robert-Koch-Instituts sehr maßgebend. Weltweit bietet die Johns Hopkins Universität statistische Informationen. Wenn Frank im Podcast von "Dashboard" spricht, dann bezieht er sich auf diese Quellen.

Dashboard des Robert-Koch-Institut
Das Dashboard der Johns Hopkins Universität
Dashboard der Johns Hopkins Universität

Das Auswärtige Amt - am offiziellsten

Das Auswärtige Amt ist eine Bundesbehörde mit Hauptsitz in Berlin, von welcher die Deutschen Botschaften im Ausland unterhalten werden. Das Ministerium ist zuständig für die deutsche Außen- und Europapolitik. Damit obliegt der Behörde auch die Einschätzung der Reiselage für deutsche Staatsangehörige.

Aufgrund der Corona-Pandemie liegt derzeit ein starker öffentlicher Fokus auf das Auswärtige Amt. Es formuliert Reise- und Sicherheitshinweise und spricht Reisewarnungen aus. Solche Reisewarnungen können Konsequenzen für Urlauber mit sich bringen.

Aktuelle Reisewarnungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise sind für nahezu jedes Land auf der Website des Auswärtigen Amtes zu finden.

Was unterscheidet Reisewarnungen, Reise- und Sicherheitshinweise?

  • Reisehinweise klären über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes auf; umfassen aber auch medizinische Hinweise sowie Informationen rund um gesetzliche oder gar zollrechtliche Besonderheiten. So erfahrt ihr, ob ihr zum Beispiel eine spezielle Impfung benötigt oder weitere Dokumente, Visa etc. beantragen und bei euch führen müsst, wenn ihr in ein Land einreisen wollt.
  • Sicherheitshinweise schlüsseln auf, ob für euch besondere Risiken bei der Reise in ein Land bestehen. Befindet sich eine Region beispielsweise in einem Krisenzustand, etwa aufgrund von Aufständen oder weil die politische Situation unklar ist, erfahrt ihr es per Sicherheitshinweis. Damit verbunden kann vom Auswärtigen Amt die Empfehlung ausgesprochen werden, nicht in ein Land zu reisen, wenn es nicht dringend nötig ist.
  • Reisewarnungen werden vom Ministerium ausgesprochen, wenn es die Lage so einschätzt, das euch von einer nicht notwendigen Reise abgeraten wird.

Wann spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus?

Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn es dazu rät, nicht notwendige Reisen ins jeweilige Land zu unterlassen, die offizielle Formulierung lautet daher "Gefahr für Leib und Leben". Auslöser hierfür können Kriegszustände oder Pandemien sein.

Zur aktuellen SARS-CoV-2-Krise gilt beispielsweise die Regel: Sobald ein Land oder eine Region mehr als 50 Neuinfizierte je 100.000 Einwohner vorweist, wird eine Reisewarnung ausgesprochen. Die Lage kann sich schnell ändern und im Endeffekt obliegt es euch, ob ihr Reisen wollt oder müsst.

Was passiert bei einer Reisewarnung?

Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Insofern ihr in ein Land reisen wollt oder müsst, so ist dies unabhängig der Aussage des Auswärtigen Amtes möglich. Eine Reisewarnung der Behörde hat allerdings rechtliche, d.h. auch individuell-vertragliche, Konsequenzen. Beispielsweise kann euer Versicherungsschutz erlöschen, wenn der Versicherer seine Leistungen bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes ausschließt. Ebenso können dann andere Stornierungsbedingungen gelten oder - wie sich jüngst in der Corona-Pandemie gezeigt hat - müsst ihr euch auf SARS-CoV-2-Test bei Rückkehr testen lassen.

Artikel-Empfehlung

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Reise storniere?

Disclaimer: In der Regel könnt ihr kostenfrei stornieren, wenn im Zuge eurer Reise „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die eure Reise erheblich beeinträchtigen“. Dieser Umstand kann allerdings auch individuell eintreten, bspw. wenn aufgrund einer etwaigen Vorerkrankung eine Reise euch mehr Risiko aussetzen würde. Insofern gelten alle nachfolgenden Aussagen für allgemeine Fälle, können im Einzelfall jedoch individuell abweichen. Ebenso beziehen wir uns auf Individualreisen und nicht auf Pauschalreisen.

Ob eine Airline oder ein Hotel bei einer Reisewarnung eine kostenfreie Stornierung ermöglichen, hängt größtenteils von den Tarifbedingungen, der Kulanz des Anbieters oder aber ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen ab.

Wird ein Flug seitens der Airline abgesagt, d.h. storniert, steht euch i.d.R. eine volle Erstattung des Ticketpreises zu.

Findet der Flug statt, ihr möchtet aber stornieren, so könnt ihr nach deutschem Recht Steuern und Gebühren zurückfordern. Den Punkt „nach deutschem Recht“ betonen wir explizit. Manche Airlines haben ihren Sitz beispielsweise in Großbritannien, wo andere rechtliche Bedingungen gelten.

Eine kleine Faustregel: Sehr günstige Flugtarife sind meist nicht flexibel stornierbar oder können nicht kostenfrei umgebucht werden (es kommt also noch eine Gebühr hinzu). Bei teureren Flugtarifen ist dies häufig kostenfrei möglich. Prüft also die Tarifbestimmungen oder nutzt unsere Flugfilter.

In der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass viele Airlines eine kostenlose Umbuchung, Gutscheinausstellung oder Stornierung eingeräumt haben. Wichtig ist allerdings auch, ob beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes schob während der Buchung bestand oder nicht.

Bucht ihr trotz einer vorhandenen Reisewarnung, so seid ihr euch des Risikos von vornherein bewusst. Airline-Updates zum Umgang mit der Corona-Pandemie findet ihr hier.  Prüft in diesem Zuge eure etwaigen Reiseversicherungen. Manche Versicherungen schließen ihre Leistungen aus, wenn ihr trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes verreist.

Reisen bei Reisewarnung

Je nach Zielgebiet und Risikoeinordnung des Auswärtigen Amtes empfehlen wir euch, entweder per Versicherung gut abgedeckt (auch hier besser nochmal beim Versicherer erkundigen!) zu sein oder sich im Zweifelsfall doch für den umfangreicheren Flugtarif oder die flexiblere Hotelrate mit kostenfreien Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen zu entscheiden. Auf fluege.de könnt ihr dies in den Sucheinstellungen filtern.

Was passiert, wenn die Reisewarnung während der Reise ausgesprochen wird?

Bei Individualreisen könnt und müsst ihr entscheiden, ob ihr zurückreisen oder den Urlaub normal beenden wollt oder könnt. Ihr müsst nicht zurückfliegen, solltet aber auf jeden Fall euren Rückflug regelmäßig checken, ob dieser noch so stattfindet.

Einige Airlines und Zielgebiete gehen auf das Corona-Risiko ein und bieten "Rückholgarantien" oder Versicherungen an, die genau den Fall für eine Corona-Infektion im Urlaub anbieten.

Kommt ihr aus einem Risikogebiet zurück, müsst ihr euch auch auf SARS-CoV-2 testen lassen. Bisher könnt ihr das innerhalb von 72h kostenfrei in Deutschland vornehmen. Bis zum Ergebnis - bestenfalls negativ - müsst ihr euch in häusliche Quarantäne begeben. Sprecht auch mit eurem Arbeitgeber. Dieser ist je nach Situation nicht verpflichtet, euch während der Quarantäne Gehalt oder Lohn zu zahlen.

Zum Auswärtigen Amt

Behörden des Ziellandes

Die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes sind ...Empfehlung. Verbindlich, ob ihr überhaupt in das Zielland einreisen könnt, sind daher für euch die Auflagen des Ziellandes. Wenn ihr euch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes befindet, findet ihr dort auch die Informationsangebote des Ziellandes per Link..

Vor allem in der Corona-Pandemie haben einige Länder strengere, andere lockerere Einreisebestimmungen.

Fazit

Es ist schwer, bei der aktuellen Nachrichtenlage stets Schritt zu halten. Habt ihr noch keine Reise gebucht und wollt verreisen, trefft eure Entscheidung gut informiert. Habt ihr bereits gebucht, so verfolgt die Nachrichtenlage aktiv, aber macht euch nicht verrückt. Bereitet euch in jedem Fall sehr gut vor und prüft etwaige Versicherungen etc.

Im Podcast gehen wir auf ein paar Unterschiede und Handhabungen ein. Manche Regionen sind relativ wenig vom Corona-Virus betroffen, werden aber von den jeweiligen Ländern nicht eigenständig behandelt, wenn beispielsweise die Hauptstadt stärker von Corona betroffen ist. Wir empfehlen euch spätestens ab 14 Tagen vor dem Abflug konzentrierter mit der Lage vor Ort auseinander zu setzen.

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