Reisegepäck auf dem Flug

 
 
 
 

Tipps für das Gepäck auf dem Flug

Gepäckvorbereitung

Beim Reisegepäck bzw. Gepäck für den Flug sollte unbedingt auf die maximale Größe und das Höchstgewicht geachtet werden. Denn nur so kann man sich sicher sein, dass man für eventuelles Übergepäck nicht zahlen muss. Grundsätzlich wird zwischen Handgepäck und aufzugebendem Gepäck unterschieden. In dieser Hinsicht ist auch anzumerken, dass Flüssigkeiten im Handgepäck nichts zu suchen haben, sofern diese nicht im Boarding-Bereich erworben werden. Ebenso wichtig ist, dass man für den Flug an Bord nur die wichtigsten Dinge mitnimmt, um so zusätzliches Gewicht zu vermeiden. Nur wenn man mehr mit nimmt als in das aufzugebende Gepäck passt, kann man in Erwägung ziehen, den Rest in das Handgepäck zu packen. Bei manchen Airlines muss für jedes aufgegebene Gepäck, unabhängig von der Gewichts- und Größengrenze, gezahlt werden. In solchen Fällen ist es häufig empfehlenswert, wenn sich die Reisenden ein Gepäckstück teilen, um Kosten bei der Aufgabe einzusparen.

 
 
 
 
 
 
 
 

Was gehört ins Reisegepäck oder ist sinnvoll

Was Flugreisende immer im Gepäck haben sollten

Wer einen Flug antritt, sollte noch einmal einen Blick auf sein Reisegepäck werfen und dieses unter Umständen um einige Dinge ergänzen. Unabhängig vom Reiseziel – ob national oder international – gehören die Reiseunterlagen zum Nonplusultra bei Flügen. Hierzu gehört in erster Linie das Flugticket beziehungsweise die Bestätigung über eine Online-Reservierung des Flugs. Damit man diese beim Check-in auch gegen eine Platzkarte für das Flugzeug eintauschen kann, sollten alle relevanten persönlichen Dokumente wie der Reisepass und/oder Personalausweis zwingend mitgeführt werden. Auch die Mitreisenden – zum Beispiel die eigenen Kinder – müssen über gültige Ausweispapiere für Flug und/oder Einreise verfügen. Hier sollten Reisende vorab auf Nummer sicher gehen und prüfen, ob alle Ausweisdokumente noch lange genug gültig sind.

Hotelbestätigung und Mietwagenreservierung für die Zeit nach dem Flug

In Abhängigkeit vom Reiseziel und von der weiteren Vorgehensweise nach Ankunft ist es wichtig, auch an die Hotelbestätigung zu denken. Diese erleichtert das Einchecken nach dem Flug und ist eine Art Garantie, dass ein Zimmer in der vom Fluggast gebuchten Kategorie auch verfügbar ist. Wenn der Reisende in einem anderen Land eintrifft, ist die Hotelbestätigung doppelt wichtig, damit der Gast das Hotel auch finden bzw. dem Taxifahrer sagen kann, welches Ziel angesteuert werden soll. Falls der Reisende einen Mietwagen benötigt, ist eine Vorab-Reservierung äußerst sinnvoll, damit das Fahrzeug in der gewählten Klasse nach dem Flug frei gehalten wird. Hier erleichtert das Mitbringen der Reservierungsbestätigung oft die Kommunikation mit dem Personal am Schalter.

Kreditkarte, EC-Karte und Bargeld nicht vergessen

Um überhaupt ins Hotel einchecken zu können und um den Mietwagen zu erhalten, benötigt der Fluggast Zahlungsmittel. Vor dem Flug sollte man zwingend prüfen, ob Kreditkarte, EC-Karte und Bargeld vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass die Kreditkarte noch ihre Gültigkeit besitzt. Es ergibt eventuell Sinn, schon vor dem Flug im eigenen Land Devisen zu wechseln. Hierdurch lässt sich oftmals ein besserer Wechselkurs als nach dem Flug vor Ort erzielen, da Wechselstuben zumeist recht hohe Gebühren verlangen. Alternativ nutzt man die EC- oder Kreditkarte, um sich direkt vor Ort Bargeld zu besorgen. Aber auch hier fallen am Automaten gegebenenfalls Abhebegebühren an.

Aufenthaltsgenehmigung und Versicherungsunterlagen sind wichtige Dokumente, die mitgenommen werden müssen

Viele Länder erfordern ein Visum als Einreisegrundlage. Wer international verreist und nach dem Flug ein solches vorzeigen muss, sollte dieses unbedingt gleich in seinem Reisegepäck unterbringen – und das möglichst im Handgepäck für den schnellen Zugriff. Gleiches gilt für Ausweisdokumente, die ebenfalls beim Flug im Handgepäck mitgeführt werden sollten. Viele Reisende schließen vor dem Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung ab – oft auch eine Auslandsunfallversicherung. Dies ist in vielen Fällen erforderlich, da eine gesetzliche oder private Krankenversicherung im Ausland ihre Gültigkeit verliert. Falls eine entsprechende Versicherung vor dem Flug abgeschlossen wurde, sollte die Police im Reisegepäck – besser ebenfalls im Handgepäck – mitgeführt werden. Wer erkrankt, zeigt diese beim medizinischen Personal vor oder setzt sich direkt mit seiner Versicherung in Verbindung.

Wichtiges Arbeitsgerät und notwendige Flugbegleiter

Wer für längere Zeit verreist bzw. geschäftlich unterwegs ist, sollte vor dem Flug noch mal prüfen, ob Laptop und Handy inklusive Ladegeräten mit dabei sind. Eine Digitalkamera sollte auf Reisen nicht fehlen – ebenso wenig wie eine Speicherkarte mit möglichst hoher Kapazität. Es ist ebenfalls ratsam, sich einen Plan für die Zeit direkt nach dem Flug zurechtzulegen: Was sind die nächsten Schritte, wo muss der Reisende als Nächstes hin? Wer diese Fragen im Vorfeld beantwortet, kann nach der Landung schnell das Ziel aufsuchen. Es ist ebenfalls sinnvoll, eine kleine Reiseapotheke mitzuführen. Hier sollten insbesondere notwendige Medikamente, aber auch antibakterielle Tücher und Taschentücher zu finden sein. Mittel gegen Übelkeit sind für den Flug oft hilfreich, wobei man diese dann im Handgepäck unterbringen sollte. Brillen- und Kontaktlinsenträger sollten vor dem Flug darauf achten, dass sich alle relevanten Hilfsmittel im Gepäck befinden. Wer eine Lesebrille verwendet, sollte daran denken, diese einzupacken.

Was gehört nicht ins Reisegepäck bzw. was könnte beschlagnahmt werden

Diese Gegenstände sind im Reisegepäck auf Flügen verboten

Die Nagelschere zuhause lassen? Das Schweizer Taschenmesser nicht mitnehmen? Wer das erste Mal fliegen will, nimmt vermeintlich harmlose Gegenstände zum Flughafen mit. Spätestens bei der Gepäckkontrolle vor dem Flug ist dann aber Schluss: Denn hier wird das Taschenmesser aussortiert. Es ist ratsam, sich vor Flügen über die Sicherheitsvorschriften und die verbotenen Gegenstände zu informieren. Generell sind spitze, waffenähnliche Gegenstände und Werkzeuge auf Flügen strengstens verboten. Hierzu gehören sowohl Messer wie auch Schraubenzieher und Scheren. Selbst Schlittschuhe sind aufgrund ihrer Einsatzmöglichkeit als spitze Waffe auf Flügen nicht zugelassen. Gleiches gilt für Rasierklingen, wobei Einmalrasierer und Sicherheitsrasierer in der Regel erlaubt sind. Waffenimitate sind beispielsweise generell nur noch im Privatbereich erlaubt und sollten keinesfalls mitgeführt werden.

Flüssigkeiten – was ist auf dem Flug erlaubt, was ist verboten

Die Mitnahme von Flüssigkeiten ist stark beschränkt. So muss ein Fluggast die Behältnisse mit Flüssigkeiten in einem transparenten Beutel mit Reißverschluss mitführen. Dieser darf die Größe von einem Liter nicht überschreiten. Wichtiger ist, was sich im Beutel befinden darf. Denn hier ist eine Maximalgröße von 100 ml pro Flüssigkeitsbehälter vorgeschrieben. Größere Verpackungen, die Flüssigkeiten beinhalten, sind vor dem Flug auszusortieren und gegebenenfalls am Flughafen zu entsorgen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Flüssigkeitsbehälter in einem nicht konformen Plastikbeutel transportiert werden. Wer beispielsweise mehrere 100-ml-Behälter in einer kleinen Mülltüte mitführen möchte, muss seine Behälter mit großer Wahrscheinlichkeit vor dem Flug entsorgen. Duty-free Artikel wie Alkohol oder sonstige Flüssigkeiten können in der Regel problemlos mit ins Flugzeug genommen werden.

Brennbare Stoffe und Batterien – verbotene Gegenstände auf Flügen

Neben Sprengstoffen sind auch generell brennbare Stoffe auf Flügen strengstens verboten, wenn sie eine Gefahr für die Gesundheit von Passagieren und Besatzung bedeuten. Hierzu gehören unter anderem Treibstoffe, Alkohole (Duty-free ist im Handgepäck erlaubt) oder Flüssiggas für das Feuerzeug. Chemische Stoffe, die sich in einigen Batterien befinden, stellen ebenfalls ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar. Fahrzeugbatterien sind auf dem Flug beispielsweise streng verboten (da diese auslaufen können), wohingegen Notebookakkus und kleine Batterien für den MP3-Player zugelassen sind. Wer an Silvester fliegt, muss sein Feuerwerk zuhause lassen, da es sich hier um brennbare und leicht entzündliche Materialien handelt.

Gefährliche Gase und Flaschen – Taucherzubehör

Gas wird im Bereich der Fliegerei zu den Sprengstoffen beziehungsweise zu den gefährlichen Stoffen gezählt. So ist die Mitnahme von Gasbehältern auf Flügen strengstens untersagt – unabhängig davon, ob diese mit Butan, Propan oder sonstigen Gasen befüllt sind. Ein Feuerzeug stellt hingegen kein Sicherheitsrisiko dar. Generell gilt, dass Gas in großen Mengen auf Flügen nicht mitgeführt werden darf. Viele Reisende nehmen ihre Tauchausrüstung mit in das Flugzeug. Das ist an sich auch kein Problem – mit Ausnahme der Gasflaschen. Denn die Sauerstoffflaschen fürs Tauchen müssen vor dem Flug zwingend entleert werden. Befüllte Flaschen dürfen dementsprechend nicht mitgeführt werden. Chemikalien sind in der Regel streng verboten. Ebenso wie in Batterien ist auch in vielen anderen Gegenständen Chemie enthalten, die nicht an Bord gelangen soll. Behälter mit Säuren und Basen sind auf dem Flug verboten. Gleiches gilt für ätzende oder bleichende Stoffe wie Quecksilber und Chlor – da kann selbst ein an sich harmloser Chlorreiniger als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Auch wenn Abwehr- und Betäubungssprays – zum Beispiel für die Selbstverteidigung – nicht zu den Waffen zählen, sind sie auf Flügen verboten. Denn hierbei handelt es sich um kleine Behälter mit toxischen bzw. chemischen Stoffen, deren Mitnahme im Flugzeug untersagt ist.

Was wird separat kontrolliert bzw. Gescreent

Sicherheitskontrolle vor dem Flug: was separat kontrolliert wird

Gepäckstücke, die nicht eingecheckt wurden, müssen bei der Sicherheitskontrolle vor dem Flug durchröntgt werden. Dies geht sehr schnell und ist für den Fluggast nicht weiter hinderlich, da er sein Handgepäck lediglich auf das Transportband legen muss. Doch damit ist es nicht immer getan. Wer ein Notebook mitführt und dieses in seinem Handgepäck verstaut hat, muss den Laptop herausholen und in eine Schale für das Röntgengerät legen. Ähnliches gilt für sonstige größere elektrische Geräte im Handgepäck. Auch diese sollten vor dem Flug herausgeholt und separat in Schalen gelegt werden.

Jacken und Kleidungsstücke mit Metallteilen ablegen

Vor dem Flug wird neben dem Handgepäck ebenfalls der Gast kontrolliert. Bevor man sich zum Sicherheitspersonal begibt, welches mit dem Handscanner tätig wird, legt der Fluggast seine Jacke bzw. seinen Mantel in eine Box für das Röntgengerät. Es empfiehlt sich vorab, Geldbeutel, Mobiltelefon und Schlüssel in die Jacke zu stecken. So muss man die Gegenstände nicht noch einmal auf das Band legen – was zumeist Zeit spart. Wer einen Gürtel mit Metallschnalle hat, sollte diesen vor dem Flug bei der Sicherheitskontrolle ebenfalls ausziehen. Ketten und andere Schmuckgegenstände können auch direkt abgelegt werden.

Flüssigkeiten, die für den Flug zugelassen werden

Generell unterliegt die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck starken Sicherheitsvorschriften. Wer sich im Duty-free-Shop vor dem Flug allerdings mit Parfüm, Alkohol oder anderen Produkten eindeckt, kann diese problemlos mit ins Flugzeug nehmen. Denn diese sind quasi vorab getestet worden, sodass auszuschließen ist, dass es sich hier um gefährliche Gegenstände handeln kann. Da man sich bereits nach der Sicherheitskontrolle im Duty-free-Bereich befindet, kann man die Artikel für den Flug direkt mit in die Maschine nehmen.

Handgepäckgrößen, Handgepäck für Kinder

Wie groß darf das Handgepäck bei Erwachsenen und Kindern sein?

Die Airlines sehen jeweils fixe Maximal-Handgepäckgrößen bzw. Gewichtsgrenzen vor, die nicht überschritten werden dürfen. Die meisten Airlines ermöglichen für einen Flug die Mitnahme von maximal 20 kg. Dabei handelt es sich um die Einstufung nach dem Gewicht. Ebenso gilt die Stückregelung, wobei die meisten Fluggesellschaften die Mitnahme von maximal zwei Handgepäckstücken mit einem ähnlichen Gewicht erlauben. Ferner müssen Reisende eine bestimmte Größe des Handgepäckstücks berücksichtigen: Dieses sollte die Maße 55 x 40 x 20 cm möglichst nicht überschreiten, denn dabei handelt es sich um die gängigen Restriktionen vieler Fluggesellschaften. Sofern ein Kind als vollwertiger Fluggast gilt und ihm ein Sitz für den Flug zugewiesen wird, gelten die gleichen Handgepäckgrenzen wie für Erwachsene. Wenn ein Fluggast eine höhere Flugklasse bucht, hat er ein Anrecht auf die kostenlose Mitnahme von Mehrgepäck. Wie viel Freigepäck von der jeweiligen Airline pro Flug zugelassen ist, kann man auf der Webseite der Fluggesellschaft sehen.

Regelungen für Flüssigkeiten

Regelungen für Flüssigkeiten – was darf der Fluggast mit in die Kabine nehmen?

Wer Flüssigkeiten auf dem Flug mitnehmen möchte, muss diese separat verpacken. Die Airlines schreiben vor, dass sich alle Behältnisse mit Flüssigkeiten in einem transparenten Beutel befinden müssen. Dieser muss das Fassungsvermögen von einem Liter haben und wiederverschließbar sein. Adäquate Beutel können Passagiere vor dem Flug unter anderem in Flughafenshops erwerben. Flüssigkeiten müssen in Behältnissen mit einer Größe von maximal 100 ml abgefüllt werden. Diese Behältnisse müssen für den Flug in den Plastikbeutel gelegt werden. Pro Fluggast ist maximal ein Beutel gestattet. Dieser wird im Handgepäck mitgeführt und ist bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen. Auf dem Flug sind Flüssigkeiten wie Pflege- und Kosmetikartikel sowie ähnliche Mittel gestattet. Diese brauchen allerdings nicht zwangsläufig zu Hause in kleine Behälter umgefüllt zu werden. Mittlerweile hat sich die Industrie darauf eingestellt, weshalb in Supermärkten und Drogerien entsprechende Behältnisse angeboten werden. Babynahrung und Medikamente können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden, müssen an der Sicherheitskontrolle vor dem Flug allerdings ebenfalls separat vorgezeigt werden.

Mitnahmebeschränkung für bestimmte Gegenstände

Mitnahmebeschränkung im Flugzeug für bestimmte Gegenstände

Wer wie früher seine Mineralwasserflasche oder die Thermoskanne mit ins Flugzeug nehmen möchte, wird spätestens bei der Sicherheitskontrolle vor dem Flug gebeten, die Gegenstände am Flughafen zu lassen. Vor einigen Jahren wurden die Mitnahmerichtlinien für Flüssigkeiten erheblich verschärft. Generell dürfen Flüssigkeiten auf dem Flug nur mitgeführt werden, wenn sich diese jeweils in einem Behältnis mit maximal 100 ml Fassungsvermögen befinden. Größere Behältnisse sind generelle verboten – mit Ausnahme von Babynahrung und Medikamenten. Diese müssen bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Da es sich gerade für Getränke, Suppen und Sirups als unpraktisch herausstellt, diese in 100-ml-Verpackungen mitzunehmen, werden für den Flug zumeist ausschließlich Pflegemittel in entsprechenden Verpackungen mitgeführt.

Ein spezieller Klarsichtbeutel wird vorausgesetzt

Wenn ein Passagier vor dem Flug nun Dutzende 100-ml-Flaschen mitnehmen möchte, wird er ebenfalls darauf hingewiesen, die Artikel am Flughafen zu lassen. Denn alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter transportiert werden. Dieser ist bei der Sicherheitskontrolle separat vorzuzeigen. Wer die Behältnisse in einem nonkonformen Beutel – etwa einem Müllbeuten – transportieren möchte, wird wiederum gebeten, die Artikel vor dem Flug wegzuwerfen. Sofern sich die Mittel in den entsprechenden Behältern befinden, sind Gels, Parfums, Haarsprays und weitere Pflegemittel wie Zahnpasta und Lotionen erlaubt. Sprays und Schäume in Druckbehältern – beispielsweise Rasierschaum oder auch Deodorants – dürfen ebenfalls mitgeführt werden, wenn die Behälter maximal 100 ml fassen. Sofern Artikel im Duty-free-Bereich erworben werden – beispielsweise Alkohol und Parfums, dürfen sie unabhängig von diesen Vorschriften im Flug mitgeführt werden, da es sich hierbei um vorher geprüfte Mittel und konforme Behältnisse handelt.

Ausnahmen

Strenge Sicherheitsvorschriften für Flüssigkeiten auf Flügen – es gibt aber einige Ausnahmen

Die Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten auf Flügen sind in den vergangenen Jahren deutlich erhöht worden. Während in der Vergangenheit eigene Getränke und Behältnisse mit Flüssigkeiten quasi problemlos mitgenommen werden durften, ist dies mittlerweile stark eingeschränkt. Wer Pflegemittel auf den Flug mitnehmen möchte, muss diese in 100-ml-Behältnisse abfüllen – beziehungsweise diese bereits abgefüllt kaufen. Diese Behälter werden dann in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mitgeführt und bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt. Es gibt aber einige Ausnahmen. So können Flüssigkeiten auch in einer größeren Verpackung mitgenommen werden. Diese Ausnahmen gelten vornehmlich für Medikamente und Spezialnahrung. Die Babynahrung braucht demnach nicht in kleine Behältnisse umgefüllt zu werden – ebenso wenig wie Medikamente. Genauso wenig ist es notwendig, Medikamente und Spezialnahrungsmittel in definierte Plastikbeutel zu stecken. Allerdings müssen ebendiese Nahrungsmittel wie auch Medikamente vor dem Flug bei der Sicherheitsschleuse unbedingt vorgezeigt werden.

Regelungen für Duty-Free

Sicherheitsregelungen für Duty-free-Artikel – müssen die Einkäufe durch die Sicherheitsschleuse?

Auf innerdeutschen und europäischen Flügen dürfen Flüssigkeiten, die im Handgepäck mittransportiert werden, nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml untergebracht werden. Und die Behältnisse müssen allesamt in einem speziellen und wiederverschließbaren transparenten Beutel mitgeführt werden. Wer hingegen im Duty-free-Bereich – nach der Personen- und Gepäckkontrolle – Flüssigkeiten einkauft, kann diese problemlos mit an Bord nehmen. Ob Alkohol, Parfum oder sonstige Mittel – diese sind vor dem Verkauf entsprechend geprüft und für sicher befunden worden. Beim Flug in die USA oder von den USA aus darf man Flüssigkeiten hingegen nicht mit ins Handgepäck nehmen. Cremes, Alkohol und andere Flüssigkeiten dürfen auf dem Flug ausschließlich im Fluggepäck mitgeführt werden. Flüssigkeiten müssen dementsprechend eingecheckt werden. Falls ein Passagier dennoch versucht, Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitsschleuse zu bringen – auch Duty-free-Ware –, werden diese vom Sicherheitspersonal entsorgt.

Reiseapotheke

Die Reiseapotheke für den Flug – nützliche Medikamente und Hilfsmittel auf Reisen

Viele Flüssigkeiten sind beim Flug verboten oder können wegen der geltenden Restriktionen nur erschwert mitgenommen werden. Das gilt auch für viele Hygieneartikel, wohingegen Medikamente problemlos mitgeführt werden dürfen. Diese sollen sich während des Flugs im Handgepäck befinden und bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Sowohl Medikamente als auch Sondernahrungsmittel (zum Beispiel Babynahrung) brauchen weder in 100-ml-Behältnissen noch in einen transparenten Plastikbeutel mitgeführt zu werden.

Hygieneartikel zur Desinfektion mitführen

Flüssige Handdesinfektionsmittel können in den passenden Behältern ebenso mitgeführt werden wie feuchte antibakterielle Desinfektionstücher. Es ist sogar ratsam, solche Pflege- und Hygienemittel für den Flug mitzunehmen. Wer die Toilette benutzen muss, kann diese im Vorfeld desinfizieren. Auch nach dem Flug sind derartige Mittel äußerst hilfreich und obendrein eine Erfrischung für zwischendurch. Pflaster und Verbandsmittel gehören ebenso in eine gut geführte Reiseapotheke für den Flug.

Medikamente für den Flug und den Aufenthalt

Vielen Passagieren wird auf Flügen schnell übel. In diesem Fall ist es hilfreich, wenn man die Reiseapotheke mit einem Mittel gegen Übelkeit ausgestattet hat. Medikamente dürfen im Handgepäck problemlos mitgeführt werden, wodurch die kleine Apotheke während des Flugs stets griffbereit ist. Wer bereits mit einer Erkältung in das Flugzeug einsteigt, sollte sicherheitshalber erkältungshemmende Medikamente mitnehmen. Diese dürfen ebenfalls eingepackt werden. Je nach Reiseziel bietet es sich an, die Apotheke weiter zu ergänzen – zum Beispiel um Mittel gegen Insektenstiche. Hier gibt es spezielle Sprays oder Salben, die die Beschwerden nach einem Stich schnell lindern. Dabei ist wiederum darauf zu achten, dass das Spray in einem entsprechenden Behältnis mitgeführt wird. Denn dieses könnte eventuell nicht direkt als Medikament bezeichnet werden. Wenn dies der Fall ist und das Insektenspray nicht im Plastikbeutel und in einer zu großen Dose mitgeführt wird, muss dieses unter Umständen vor dem Flug entsorgt werden.

Medikamente gegen Magen-Darm-Beschwerden

Viele Urlauber klagen über Magen-Darm-Beschwerden. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass das Essen oftmals nicht den herkömmlichen Essgewohnheiten der Reisenden entspricht. Für solche Fälle sollte man vorsorgen und Medikamente gegen Durchfall und Verstopfung mitführen. Wichtig sind ebenfalls antibiotische Medikamente und Salben, um vor Ort nicht zwangsläufig auf eine Apotheke angewiesen zu sein. So ist es ratsam, auch Mittel gegen Schnupfen und Husten auf dem Flug mitzunehmen, die am Reiseort unter Umständen nicht verfügbar sind. Es kann der Fall sein, dass man es als Tourist generell schwerer hat, an Medikamente zu kommen. Dementsprechend sollte man vermeiden, auf sie vor Ort angewiesen zu sein und vorsorgen. Während einige Medikamente in Deutschland von der Krankenkasse übernommen werden, ist dies nach einem Flug zur Destination oftmals nicht der Fall. Die Auslandskrankenversicherung kommt in der Regel nur für dringende schmerzstillende Mittel auf. Wer also ein Mittel gegen Übelkeit oder Erkältung vor Ort erwirbt, muss diese zumeist in vollem Umfang selbst bezahlen.

Salben und Cremes für die Reise

Wer seine eigenen Salben und Cremes mitnehmen möchte, da diese voraussichtlich am Zielort nicht erhältlich sind, sollte die Sicherheitsvorschriften für den Flug beachten. Denn wenn Salben und Cremes sowie Lotionen nicht als Medikamente eingestuft werden, dürfen diese nur dann mitgeführt werden, wenn sie sich in einem maximal 100-ml-großen Behälter befinden. Dieser muss sich dann wiederum im transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel befinden. Es ist daher wichtig, vor der Reise Medikamente von Hygiene- und Pflegemitteln zu trennen. Man kann generell leicht feststellen, ob es sich um Medikamente oder Pflegemittel handelt, indem man schmerzstillende Mittel von anderen Pflegemitteln unterscheidet. Schmerzstillende Mittel gehören in die Reiseapotheke und können in jeder Größe und Verpackungsart im Handgepäck mitgenommen werden, wohingegen Pflegemittel den Sicherheitsvorschriften für den Flug unterliegen.

 
 
 
 

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