Fluggepäck – was gibt es zu beachten?
Aufgrund von Ladekapazitäten und Sicherheitsvorkehrungen unterliegt der Gepäcktransport in Flugzeugen Beschränkungen. Dies betrifft Billig- wie Premiumfluggesellschaften, auch wenn die Restriktionen in den einzelnen
Gepäckbestimmungen sehr unterschiedlich ausfallen können. Generell gilt, dass bei Überschreitung der jeweiligen Begrenzungen Gebühren erhoben werden oder die Mitnahme von Gepäck verweigert wird. Alle Airlines unterscheiden zudem zwischen verschiedenen Gepäckarten, für die jeweils unterschiedliche Anforderungen gelten, sowie zwischen kostenpflichtigem Gepäck und kostenlosem, sogenanntem
Freigepäck.
Handgepäck
Als
Handgepäck werden die Gepäckstücke bezeichnet, die in der Passagierkabine des Flugzeugs mitgeführt werden können. Sie unterliegen der Obhut des Fluggastes und müssen von ihm selbst in das Flugzeug gebracht und meist über oder unter den Sitzplätzen verstaut werden. Dadurch ist diese Art von Gepäck dem Reisenden auch während des Fluges „zur Hand“. Folglich sollte in ihm das Nötigste für den Flug, etwa Reisepapiere und Medikamente, aufbewahrt werden, außerdem zerbrechliche bzw. Wertgegenstände.
In der Regel wird mindestens ein Handgepäckstück zum Freigepäck gezählt, kann also gebührenfrei mitgeführt werden. Je nach Art der Fluggesellschaft und der Passagierklasse fällt das Freigepäck auch höher aus. So sind in der höheren Klasse der Business Class häufig zwei Gepäckstücke gestattet. Die beschränkten Verstaumöglichkeiten in der Kabine führen gewöhnlich zur Festlegung von Größen- und Gewichtsgrenzen. Die maximalen Abmessungen pro Handgepäckstück betragen häufig 55 x 40 x 20 cm oder 55 x 35 x 25 cm, das Maximalgewicht liegt zumeist zwischen 5 und 12 kg.
Zusätzlich darf oft ein kleinerer persönlicher Gegenstand unentgeltlich mit an Bord genommen werden, etwa eine Handtasche oder ein Laptop. Dieser muss während des Fluges auf dem Schoß oder im Fußraum des Reisenden Platz finden.
Gepäckbestimmungen der Airlines in der Übersicht
Adria Airways |
Aegean Airlines |
Aer Lingus |
Aeroflot |
Air Arabia |
Air Asia |
Air Baltic |
Air Canada |
Air China |
Air Dolomiti |
Air Europa |
Air France |
Air India |
Air Malta |
Air Namibia |
Air New Zealand |
Air Serbia |
Alitalia |
American Airlines |
Asiana Airlines |
Atlasjet |
Austrian Airlines |
Avianca |
Bangkok Airways |
Blue Air |
British Airways |
Brussels Airlines |
Bulgaria Air |
Cebu Pacific |
China Airlines |
Condor |
Corendon Airlines |
Croatia Airlines |
Czech Airlines |
EasyJet |
EgyptAir |
Emirates |
Ethiopian Airlines |
Etihad Airways |
Eurowings |
Finnair |
Flybe |
Garuda Indonesia |
Germania |
Germanwings |
Hop! |
Iberia Express |
Iberia |
Icelandair |
IndiGo Airlines |
Iran Air |
Jet Airways |
Jetblue |
KLM |
Korean Air |
LATAM Airlines |
Lufthansa |
Luxair |
Malaysia Airlines |
Niki |
Nok Air |
Norwegian Air Shuttle |
Oman Air |
Onur Air |
Pegasus Airlines |
Qatar Airways |
Royal Air Maroc |
Ryanair |
Scandinavian Airlines (SAS) |
Singapore Airlines |
South African Airways |
Southwest Airlines |
SunExpress |
TAP Portugal |
Tarom |
Thai Airways |
TUIfly |
Tunisair |
Turkish Airlines |
United Airlines |
Vietnam Airlines |
Virgin Atlantic |
Volotea |
Vueling |
Wizz Air
Aufgabegepäck
Anders als das Handgepäck wird das sogenannte
Aufgabegepäck im „Bauch“ des Flugzeuges, in seinem Frachtraum transportiert. Dazu muss es am Flughafen während der Abfertigung an speziellen Gepäckabgabeschaltern aufgegeben werden. Da im Frachtraum des Flugzeuges weitaus mehr Stauraum als in der Kabine vorhanden ist, dürfen Gepäckstücke dieser Kategorie generell größer ausfallen als im Rahmen des Handgepäcks. Im Aufgabegepäck ist damit Platz für das normale Reisegepäck, wie Kleidung und Schuhe.
Bei Billigfluggesellschaften ist die Gepäckaufgabe in der Regel mit Kosten verbunden. Höherklassige Airlines bieten ihren Passagieren dagegen, abhängig von Passagierklasse, Buchungstarif und Reiseziel, ein Gepäckstück oder Mehrere als Freigepäck an. Da auch im Frachtraum der Platz begrenzt ist, und nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Flughafenmitarbeiter, unterliegen auch Aufgabegepäckstücke Größen-, Gewichts- bzw. Mengenbeschränkungen.
Für die Begrenzung des freien Aufgabegepäcks bedienen sich die unterschiedlichen Fluggesellschaften entweder des „Stück“- oder des „Gewichtskonzepts“. Wenn die Bestimmungen für das Aufgabegepäck auf dem (häufigeren) „Stückkonzept“ aufbauen, kann eine begrenzte Anzahl an Gepäckstücken mitgeführt werden. Deren Gewicht ist gewöhnlich auf jeweils 23 kg (Economy Class) bzw. 32 kg (Business Class) begrenzt; ihre Größe sollte normalerweise nicht über eine Summe der Außenmaße von 158 cm (Breite+Länge+Höhe) hinausgehen. Fluggesellschaften, die ihre Aufgabegepäckbestimmungen nach dem „Gewichtskonzept“ organisieren, begrenzen das Aufgabegepäck auf ein bestimmtes Gewicht, das überwiegend von 20 kg bis 40 kg reicht. Innerhalb dieser Gewichtsbeschränkung kann dann eine unbegrenzte Anzahl an Gepäckstücken aufgegeben werden. Doch auch hier gelten üblicherweise Höchstwerte für die Größe und das Gewicht eines Gepäckstückes.
Gepäck für Kinder
Verbreitet ist die Regel, dass für Kinder ab zwei Jahren oder mit eigenem Sitzplatz genauso viel Freigepäck wie für erwachsene Fluggäste mitgeführt werden darf. Für Kleinkinder, die auf dem Schoß eines Elternteils mitreisen, ist ein geringeres Freigepäck gängig. Bei Billigfluggesellschaften entfällt es in der Regel, allerdings darf ein Elternteil häufig eine kleine Babytasche als zusätzliches Handgepäck mitführen. Die meisten Fluggesellschaften gestatten zudem die kostenlose Mitnahme von mindestens einem kindspezifischen Gegenstand (z.B. Kinderwagen, Kinderreisebett, Autokindersitz).
Übergepäck
Für Gepäckstücke, die die Freigepäckgrenzen oder die Normalbestimmungen übersteigen, erheben die Fluggesellschaften gemeinhin Gebühren für Zusatz- bzw.
Übergepäck. Häufig haben die Fluggesellschaften eine über den Freigepäckregelungen liegende Obergrenze an Größe und Gewicht des Gepäcks festgelegt, ab der es nicht mehr aufgegeben und nur noch per Frachtflugzeug transportiert werden kann. Bis zu dieser Obergrenze wird eine Mitnahme gewöhnlich gestattet. Das zu diesem Zweck zu entrichtende Entgelt wird bei Gepäckbestimmungen, die vom „Stückkonzept“ ausgehen, häufig anhand der Art des Übergepäcks (Menge, Größe, Gewicht) und der Höhe der Überschreitung des Normalgepäcks gestaffelt bemessen. Ist das Aufgabegepäck nach dem „Gewichtskonzept“ geregelt, werden normalerweise Festgebühren für jedes zusätzliche Kilogramm erhoben.
Sondergepäck
Für unhandliches, fragiles oder Spezialgepäck sind Sondergebühren üblich. Diese müssen nicht immer über den Übergepäckgebühren liegen. So können Sportausrüstungen und Musikinstrumente häufig innerhalb eines festgelegten Rahmens auch zu günstigeren Konditionen aufgegeben werden, bei Premiumfluggesellschaften zum Teil auch kostenlos. In der Regel gebührenfrei ist der Transport von medizinischen Unterstützungen, etwa Rollstühlen oder Blindenhunden. Die jeweiligen Regelungen sollten vor dem Flug auf der Internetseite der Fluggesellschaft eingesehen oder per Hotline in Erfahrung gebracht werden. Auch weil eine Voranmeldepflicht für Sondergepäck weit verbreitet ist.
Sicherheitsbeschränkungen für Fluggepäck
Neben Beschränkungen des Gepäckumfangs sehen die Gepäckbestimmungen der Airlines generell auch Beschränkungen für den Gepäckinhalt vor. Um die Sicherheit der Mitreisenden und des Luftverkehrs zu gewährleisten, gelten eine Reihe an Auflagen, über die sich im Einzelnen vor Flugantritt bei der jeweiligen Fluggesellschaft informiert werden sollte. Verboten sind in der Regel gefährliche Gegenstände und Stoffe explosiver, leicht entflammbarer, toxischer, ansteckender, radioaktiver oder stark magnetischer Natur. (Für die Mitnahme eines Feuerzeuges oder einer Packung Sicherheitsstreichhölzer am Körper sind Ausnahmen üblich.)
Besonders strenge Auflagen sind für das Handgepäck gängig. In ihm dürfen zusätzlich keine scharfen, spitzen oder stumpfen Gegenstände, z.B. Taschenmesser, Scheren oder Baseballschläger, außerdem keine Waffen oder Waffenimitate mitgeführt werden. Auch für das Mitführen von Flüssigkeiten, wozu auch Gele, Schäume oder Pasten gerechnet werden, gelten strenge Beschränkungen. Diese werden in der Regel nur im Handgepäck geduldet, wenn sie sich in Behältnissen befinden, die maximal 100 Milliliter fassen und die allesamt in einem transparenten und wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sind. Von dieser Beschränkung gewöhnlich ausgenommen, sind Flüssigkeiten die in einem Duty-free-Shop gekauft wurden und in einer dort ausgehändigten versiegelten Tragetüte mitgeführt werden.
Spartipps für Fluggepäck
Bei Beachtung einiger grundsätzlicher Regeln können mögliche Gepäckgebühren verringert oder sogar vermieden werden. Wenn mit Billigfluggesellschaften oder zusätzlichem Gepäck gereist wird, sollten das benötigte Gepäck schon während der Flugticketbuchung angegeben werden, mindestens aber einen Tag vor Abflug, am besten online, alternativ auch telefonisch. Wird das Gepäck erst am Flughafen im Zuge der Abfertigung angezeigt, ist im Allgemeinen mit erheblich höheren Gebühren zu rechnen. Dies gilt auch für Sondergepäck, das unter bestimmten Voraussetzungen oft auch im Rahmen des Freigepäcks mitgeführt werden darf.
Speziell bei Flügen mit Billigfluggesellschaften empfiehlt sich ein Abwägen, ob zusätzlich zum meist gebührenfreien Handgepäck Aufgabegepäck erforderlich ist. Gerade bei Kurzstrecken oder Städtereisen kann der Umfang des Freigepäcks ausreichend sein bzw. ist es eventuell günstiger, statt eines Aufgabegepäckstückes, Übergepäckgebühren für etwas schwereres Handgepäck zu bezahlen. Zu zweit Reisende können ferner überlegen, ob sie ein Gepäckstück gemeinsam aufgeben und dadurch die Gepäckkosten reduzieren.